Frage an Michael Grosse-Brömer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Michael S. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Grosse-Bröhmer.

Unlängst durfte ich erfahren, dass auch Sie bei den zwei Abstimmungen am 28.02.2013 zur Privatisierung der Wasserversorgung (Drucksache 17/12482 und 17/12394) mit "Nein" gestimmt haben. Also sich für die Öffnung des Marktes aussprachen.

Darf ich fragen, wie Sie dies vor sich und Ihren Wähler rechtfertigen?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Speer

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Sehr geehrter Herr Speer,

die Ablehnung der Anträge der Opposition zum Thema „Wasser“ bedeutet nicht, dass ich der Liberalisierung der Wasserversorgung zugestimmt habe. Aus meiner Sicht kamen die Anträge zu spät, da sich die Debatte schon viel weiter entwickelt hatte. Ich möchte Ihnen diese Ansicht gerne begründen.

Die EU-Dienstleistungskonzessionsrichtlinie ist schon seit längerem Thema in der Europäischen Kommission und ebenso lange wirken CDU und CSU auf die Gestaltung dieser Richtlinie mit ein. So habe ich mich bei den CDU/CSU-Kolleginnen und Kollegen der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament bei mehreren Treffen dafür eingesetzt, diese Richtlinie zu stoppen. Leider ist uns das nicht gänzlich gelungen. Die deutschen CDU/CSU-Europaabgeordneten innerhalb der EVP-Fraktion konnten allerdings einige Änderungen durchsetzen und damit die ursprüngliche Richtlinie abmildern.

Hinsichtlich der Wasserversorgung hat EU-Kommissar Barnier eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne angekündigt. Damit waren aus meiner Sicht die Anträge der Opposition im Bundestag veraltet. Zu dem Thema habe ich eine entsprechende Erklärung im Bundestag abgegeben (siehe http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/17/17225.pdf#P.27972 ).

In dieser Erklärung habe ich geschildert, dass ich die geplante Richtlinie, vor allem mit Blick auf die Liberalisierung der Wasserversorgung, für falsch halte. Dieses habe ich auch in einer Pressemitteilung am 20. Februar deutlich gemacht, in der ich schrieb „Wir haben als CDU/CSU-Fraktion im Bundestag trotz der erreichten Verbesserungen weiterhin Bedenken gegen die Richtlinie und wollen sie so vom EU-Parlament nicht verabschiedet sehen. […] In Deutschland und insbesondere im Landkreis Harburg sehe ich keinen Regelungsbedarf. Wir haben eine im internationalen Vergleich qualitativ herausragende Trinkwasserversorgung. Qualität und Preis müssen gewährleistet bleiben.“

Mit freundlichem Gruß
Michael Grosse-Brömer, MdB

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