Frage an Michael Grosse-Brömer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Michael Grosse-Brömer
CDU
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Frage von Markus G. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Markus G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

am 14.06.13 wurde im Bundestag über ein Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes um Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum beraten.

Bereits seit den 90igern werden wechselnd von den Grünen, der SPD, den Linken und sogar von der FDP Gesetzesentwürfe im Bundestag dazu eingebracht; die Entwürfe differieren nach meinem Kenntnisstand im Wesentlichen nur bei den geforderten Stimmenanzahlen bei den verschiedenen "Volks-Variationen".

In 2002 scheiterte ein solcher Einführungsversuch an der CDU, die so kurz vor der Wahl keine Änderungen wollte, aus der Drucksache Drucksache 14/9260 dazu "Die Fraktion der CDU/CSU hebt hervor, dass sie keine grundsätzlichen Vorbehalte gegen mehr unmittelbare Mitbestimmungsmöglichkeiten habe, allerdings sei die Zeit bis zur Bundestagswahl im September 2002 zu kurz, um so
wesentliche Veränderungen des Grundgesetzes vorzunehmen. Es sei notwendig, die insbesondere durch Sachverständige auf der Anhörung geäußerte Kritik an wesentlichen Punkten des Gesetzentwurfs ausführlich zu beraten. ..."

Seit 2002 sind nun ja 10 Jahre in´s Land gegangen, sehr viel Zeit zum prüfen.

1. Wieso gibt es keinen Entwurf der CDU für Volksentscheide auf Bundesebene, grundsätzlich sei die CDU ja dafür (s. Drucksache 2002) ?

2. Wird die CDU den Vorschlag der SPD grundsätzlich ablehnen, wenn ja warum genau, und / oder auch Änderungsvorschläge machen ?

3. Wann kann der Wähler auch bei der CDU mit einem Gesetzesvorschlag zur Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene rechnen, in der nächsten Legislatur ?

Eine Beantwortung noch vor der Wahl wäre sehr sinnvoll !

mfg. M. Gude

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gude,

auch wenn Sie nicht aus meinem Wahlkreis kommen (denn für diese Kommunikation ist abgeordnetenwatch.de ja eigentlich konzipiert worden) und Ihre Frage offensichtlich an mehrere Abgeordneten des Bundestags gestellt haben möchte Ihnen kurz antworten.

Ein kleiner Hinweis: Wenn Sie schon aus einer Drucksache zitieren, dann nicht nur einen Ihnen genehmen Teil. Der Fairness halber: Die CDU (ich war damals noch nicht Mitglied des Deutschen Bundestags) hat ihre Ablehnung nicht nur mit der Kürze der restlichen Legislaturperiode begründet, sondern begründet weiter: „Der vorliegende Entwurf könne von der Fraktion der CDU/CSU insbesondere wegen seiner verfassungswidrigen Einschränkung der Länderrechte nach Artikel 79 Abs. 3 GG zur Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes nicht mitgetragen werden.“

Persönlich halte ich Volksbegehren und Volksentscheide auf kommunaler- und Landesebene für sinnvoll. Auf Bundesebene gilt aus gutem Grund die repräsentative Demokratie, die sich 60 Jahre lang bewährt hat. Entscheidungen des Bundesgesetzgebers sind zudem in aller Regel so komplex, dass sie nicht auf schlichte "Ja-Nein-Entscheidungen" zu reduzieren sind. Volksabstimmungen in der Schweiz zeigen übrigens, dass dadurch nicht mehr Wählerbeteiligung oder Demokratie erreicht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Grosse-Brömer, MdB

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