Frage an Michael Grosse-Brömer bezüglich Innere Sicherheit

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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Christoph W. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Christoph W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

§ 5 des Kontrollgremiumgesetz besagt:

(1) Soweit sein Recht auf Kontrolle reicht, kann das Parlamentarische Kontrollgremium von der Bundesregierung und den in § 1 genannten Behörden verlangen, Akten oder andere in amtlicher Verwahrung befindliche Schriftstücke, gegebenenfalls auch im Original, herauszugeben und in Dateien gespeicherte Daten zu übermitteln sowie Zutritt zu sämtlichen Dienststellen der in § 1 genannten Behörden zu erhalten.
(2) Es kann Angehörige der Nachrichtendienste, Mitarbeiter und Mitglieder der Bundesregierung sowie Beschäftigte anderer Bundesbehörden nach Unterrichtung der Bundesregierung befragen oder von ihnen schriftliche Auskünfte einholen. Die anzuhörenden Personen sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
(3) Den Verlangen des Parlamentarischen Kontrollgremiums hat die Bundesregierung unverzüglich zu entsprechen.
(4) Gerichte und Behörden sind zur Rechts- und Amtshilfe, insbesondere zur Vorlage von Akten und Übermittlung von Dateien, verpflichtet. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, dürfen diese nur für Zwecke des Parlamentarischen Kontrollgremiums übermittelt und genutzt werden.

Sie haben als Mitglied dieses Gremiums also sehr weitreichende Befugnisse. Meine Frage lautet: Wie haben sie in der letzten Legislaturperiode ihre Kontrollaufgabe wahrgenommen? Konkret würde mich interessieren, wie oft sie eine Dienststelle des BND betreten haben, wie oft sie Akten vom BND angefordert haben und wie häufig sie einen BND Mitarbeiter befragt haben.

Ich will mit dieser Frage nicht provozieren und sie auch nicht "schlecht aussehen lassen", sondern will nur ein Gefühl dafür bekommen, wie engmaschig die Kontrolle der Geheimdienste tatsächlich ist, denn eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit scheidet bei Geheimdiensten ja definitionsgemäß aus.

mit besten Grüßen
C Wunderer

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Sehr geehrter Herr Wunderer,

es freut mich, dass Sie sich für die Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) interessieren. Gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit berichtet das PKGr dem Deutschen Bundestag in der Mitte und am Ende jeder Legislaturperiode über seine Kontrolltätigkeit. Aus dieser Unterrichtung lässt sich gut ablesen, wie das Parlamentarische Kontrollgremium seine Aufgaben in den zurückliegenden zwei Jahren wahrgenommen hat.

Gerne sende ich Ihnen zur weiteren Information eine Kopie dieses Tätigkeitsberichtes für den Zeitraum von November 2011 bis August 2013 zu, sobald der Bericht dem Deutschen Bundestag zugeleitet wurde. Sie müssten mir dazu allerdings Ihre E-Mailadresse zukommen lassen.

Im Übrigen bitte ich Sie dafür um Verständnis, dass ich über die Informationen dieses Berichtes hinaus keine weiteren öffentlichen Angaben zu Einzelheiten der Arbeitsabläufe innerhalb des PKGr machen werde. Alle Mitglieder des PKGr sind gesetzlich zur Geheimhaltung verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Grosse-Brömer MdB

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