Frage an Michael Grosse-Brömer bezüglich Recht

Portrait von Michael Grosse-Brömer
Michael Grosse-Brömer
CDU
25 %
/ 12 Fragen beantwortet
Frage von Arne L. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Arne L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

erlauben Sie mir bitte eine Nachfrage.
Die von Ihnen genannten Zahlen für Berlin konnte ich in keiner veröffentlichten Statistik wiederfinden. Auf meine diesbezügliche schriftliche Anfrage vom 09.04.2008 habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Allerdings finden sich in den vom Berliner Polizeipräsidenten offiziell veröffentlichten Statistiken Zahlen zur sog. Jugendgruppengewalt mit Hieb- und Stosswaffen nach Waffengesetz. Demnach gab es 2006 etwa 1107 Fälle und 2007 1168 Fälle, also nur eine leichte Steigerung im statistischen Rauschen. Obwohl keine genaue Zahl angegeben ist, ergibt sich aus dem Text für 1996 dagegen eine Zahl von ungefähr 1500 Fällen.

Diese langfristig fallende Tendenz bei der Kriminalität findet sich auch in Berichten des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN), sowie im Bezug auf Jugendkriminalität in der Drucksache WD7 - 007/08 des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Das KFN bescheinigt auch signifikante Abweichungen zwischen der gefühlten und der tatsächlichen Kriminalität.

Die von Ihnen genannten Zahlen für Körperverletzungen in Hamburg konnte ich nachlesen. Eine Aufschlüsselung nach Tatmittel ist bei der Polizei Hamburg zwar vorhanden, jedoch wurde mir eine Auskunft verweigert. Liegen Ihnen Zahlen vor?

Der von Ihnen zitierte zweite periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung führt allerdings in Kapitel 3.1 die kurzfristig steigende Zahl von Fällen in der PKS auch auf eine erhöhte Anzeigebereitschaft zurück, also eine Verschiebung vom Dunkelfeld ins Hellfeld. Dieser Ansicht war bezüglich Körperverletzungen auch das BMI in einer Pressemitteilung vom 08.05.2007.

Ob das Führverbot die leichtfertige Nutzung von Messern bei Affekttätern effektiv reduzieren kann, sei dahingestellt, u.a. da leichtfertige Menschen mit einem Verbot ebenso umgehen dürften.

Halten Sie vor diesem Hintergrund die dringende Notwendigkeit eines Messerführverbots noch für begründbar?

Mit freundlichen Grüssen.

-----
Anmerkung der Redaktion
Herr Ludwig hat uns nachträglich gebeten darauf hinzuweisen, dass die "schriftliche Anfrage vom 09.04.2008" bei der Polizei Berlin erfolgte

Portrait von Michael Grosse-Brömer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ludwig,

über die Plattform abgeordnetenwatch.de habe ich Ihnen und anderen Fragestellern meine Positionen zum Waffenrecht bzw. Messerverbot bereits mehrfach ausführlich dargelegt. Auch mein Kollege Reinhard Grindel hat in seiner Antwort auf Ihre Anfrage am 14.04.2008 als Mitglied des Innenausschusses eine klare Position bezogen. Wenn Sie dazu bei dem einen oder anderen Aspekt eine andere Meinung vertreten, akzeptiere ich das.

Wir haben uns in den Ausschüssen intensiv mit der Thematik befasst. Dabei wurden auch Aussagen von Wissenschaftlern, Polizisten und Juristen gehört sowie Zahlen und Statistiken zu Grunde gelegt. Sie können mir glauben: Diese Zahlen entsprechen der Realität, auch wenn Sie dies bezweifeln und anscheinend die Zahlen verharmlosend schönrechnen wollen. Ich halte das Gesetz für ein gutes Gesetz. Daran werden auch weitere Fragen von Ihnen über abgeordnetenwatch.de nichts ändern. Sie haben umfangreiche und exakte Informationen erhalten. Finden Sie sich mit den Realitäten und mit einem guten Gesetz endlich ab!

Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Michael Grosse-Brömer
Michael Grosse-Brömer
CDU