Antwort 19.10.2026 von Michael Hofmann CSU
Die von Ihnen angesprochene Regelung auf EU-Ebene bezieht sich nicht auf die Einführung einer anlasslosen Massenüberwachung privater Kommunikation. Gegenstand ist die Verlängerung einer bereits seit 2021 geltenden Übergangsregelung, die Online-Plattformen lediglich erlaubt, auf freiwilliger Basis Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sowie Fälle von Grooming zu erkennen, zu melden und zu entfernen.
