Frage an Michaela Noll bezüglich Familie

Portrait von Michaela Noll
Michaela Noll
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Michaela Noll zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Heidi G. •

Frage an Michaela Noll von Heidi G. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Noll,
Ich lebe seit zwei Jahren von meinem Mann getrennt- er ein Hochverdiener- ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente- ich bin durch die Ehe schwer erkrankt.
Mein Mann zahlt keinen Unterhalt für die Kinder und mich. Jeden Monat müssen wir bangen.
Warum gibt es da keine Gerechtigkeit? Ich habe so viel mitmachen müssen- auch durch das Jugendamt- immer musste ich alleine kämpfen.
Ich bin kraftlos.
Warum werden da keine Maßnahmen ergriffen?
Gedenken Sie daran was zu ändern- oder bieten Sie Unterstützung an.
Mein Mann ist gewalttätig und für mich besteht kaum eine Möglichkeit mich zu wehr zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Heidi Gerhartz

Portrait von Michaela Noll
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau G.,

es macht mich sehr traurig zu lesen, in was für einer schwierigen Situation Sie und Ihre Kinder sich befinden. Ich kann Ihnen in Ihrer Situation nur dringend ans Herz legen, sich anwaltlichen Beistand zu suchen und rechtliche Schritte einzuleiten. So haben Sie z.B. ein Auskunftsanspruch gegen Ihren Mann über die Höhe seines Einkommens. Wenn Sie keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von Ihrem Mann erhalten, können Sie zudem Unterhaltsvorschuss beantragen. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil ist nicht erforderlich.

Um Alleinerziehende, die ohnehin oft schon in einer schwierigen Situation sind, besser zu unterstützen, haben wir den Unterhaltsvorschuss zum 1. Juli 2017 ausgeweitet: Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Die bisher gültige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfällt. Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten.

Wie Sie sicher wissen, muss der Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschussstelle – in der Regel beim Jugendamt – beantragt werden. Für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihrer Kinder können Sie beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Ich hoffe sehr, dass Sie im Jugendamt eine Stütze finden, auch wenn Sie schreiben, dass Sie bisher keine guten Erfahrungen gemacht haben.

Wenn Ihr Mann gewalttätig wird, holen Sie sich bitte Hilfe. Es gibt viele rechtliche Möglichkeiten, die Ihnen als Opfer häuslicher Gewalt zur Verfügung stehen. Sie sind nicht auf sich gestellt, es gibt zahlreiche Anlaufstellen, um Frauen in Ihrer Situation zu helfen. Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen“ (www.hilfetelefon.de) zum Beispiel ist unter der Nummer 08000 116 016 rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr zu erreichen und berät Sie anonym und kostenfrei.

Sehr geehrte Frau G.,

ich weiß, dass es in Ihrer Situation keine einfachen Lösungen gibt. Ich hoffe wirklich, dass Sie die Hilfe und Unterstützung bekommen, die Sie so dringend brauchen. Ihnen und Ihren Kindern wünsche ich viel Kraft und von Herzen alles Gute! Sie können mich gerne künftig telefonisch oder per E-Mail unter michaela.noll@bundestag.de erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Michaela Noll MdB