Antwort ausstehend von Mona Neubaur BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Antwort 13.01.2026 von Mona Neubaur BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nach Schlussbescheid bleiben drei Monate zur Rückzahlung, einmalig oder in Raten. Individuelle Vereinbarungen sind mit der zuständigen Bezirksregierung möglich.