Frage an Monika Lazar bezüglich Recht

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Monika Lazar
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Frage von Kai S. •

Frage an Monika Lazar von Kai S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Lazar,

ich habe den Eindruck Sie sitzen zwischen 2 Stühlen. Einerseits gab Ihre Fraktion die Parole aus der Gestzesvorlage zuzustimmen, andererseits gab es in Leipzig ein Votum gegen diese Vorlage zu stimmen. Welchem Ruf folgen Sie? Mit einer Enthaltung haben Sie niemanden gedient. Sind Sie nicht dem deutschen Volk und Ihrem Gewissen verpflichtet? Warum dann die Enthaltung?

Mit freundlichen Grüßen aus Leipzig

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Kai Schwarzbach,

besten Dank für die Frage. Tatsächlich hat sich der KV Leipzig gegenüber der Vorlage des Bundesvorstandes der Novellierung des Atomgesetzes zuzustimmen eher ablehnend positioniert. Auf der Sonder-BDK war ich anwesend und habe die Diskussionen und die Abstimmung mitbekommen.

Auch in der grünen Bundestagsfraktion haben wir in der Sitzungswoche sehr intensiv diskutiert. Kein grüner Abgeordneter hat sich das Abstimmungsverhalten einfach gemacht. Ich habe mich mit einigen anderen aus der Fraktion dazu entschieden, mit einer Enthaltung abzustimmen.

Primär aus folgenden Gründen:

Eine Ablehnung der AtG-Novelle hätte auch bedeutet, dass mensch die Rücknahme der Laufzeitverlängerung, die endgültige Abschaltung der sieben ältesten AKW + Krümmel und ein festes Verfallsdatum für alle restlichen AKW negiert. Auf der anderen Seite hat die Novellierung gerade im Bereich der Sicherheit nicht zu einer Verbesserung geführt. Bedeutet, dass das sicherheitstechnische Regelwerk auch weiterhin nicht in Kraft gesetzt wird. Auch wird die Erkundung in Gorleben nicht endgültig gestoppt. Damit ist das Gesetz aus meiner Sicht auch nicht ausreichend, so dass ich dem ganzen nicht Bedenkenlos meine Zustimmung hätte geben können. Die Enthaltung, war damit vor allen Dingen ein politisches Signal. Ein Signal, dass die Zielstellung den Atomausstieg schnellstmöglich zu realisieren, die Sicherheit aller bestehenden AKWs zu überprüfen und Gorleben als Standort endgültig zu streichen bleibt. Zudem ist die Frage, ob die endgültige Abschaltung aller AKWs bis 2022 nach den Ereignissen von Fukushima reicht. Auch hier vertrete ich die Meinung, dass es keine Sicherheit geben kann und damit die endgültige Abschaltung eher vollzogen werden muss. Meine persönliche Erklärung, warum ich der Novellierung des AtG nicht zugestimmt habe findet sich auch unter folgenden Link: http://www.monika-lazar.de/fileadmin/user_upload/dokumente/par31/PErkl_ATG_N ovelle2_2011_06_30.pdf oder im Artikel der Leipziger Internetzeitung: http://www.l-iz.de/Wirtschaft/Metropolregion/2011/07/Raus-aus-der-Atomkraft- Stimmenenthaltung-der-Gruenen-Abgeordneten.html

Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar