Frage an Monika Lazar bezüglich Recht

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Monika Lazar
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Thomas M. •

Frage an Monika Lazar von Thomas M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Lazar,

auch ich möchte mich meinem vorgenannten Schreiber anschließen und ihnen zu ihrem bunten, vielfältigen Outfit gratulieren. Die geschmacklich abgestimmte Farbkombination, das freundliche, weltoffene Lächeln. Wundervoll. So stelle ich mir einen Abgeordneten der Moderne vor. Toll wäre jetzt noch ein breiter Schal in einem sanften Kastanie als Kontrast.

Doch jetzt zu meiner Frage:

Bei einem vermeintlichen rechtsradikalen Übergriff im November 2007 - eine 17 jährige wurde von angeblichen Neonazis angegriffen und bekam ein Hakenkreuz eingeritzt - wurde diese von Ihnen als Kämpferin gegen Rechts ausgezeichnet und der Öffentlichkeit als Vorbild präsentiert. Eine ansich sinnvolle Sache. jetzt allerdings steht diese Heldin vor Gericht. Die Anklage: Vortäuschen einer Straftat, uneidliche Falschaussage. Der vermeintliche Angriff, der in den Medien für erhebliches Aufsehen erregte entpuppt sich langsam als Lüge.

Sollte die heute 18jährige vom Gericht verurteilt werden, die bisherige Beweislage, sowie die Aussagen der Gutachter sind erdrückend, wie werden sie, die die damals 17 jährige ausgezeichnet hat, entscheiden?

Wird diese Ehrung wieder aberkannt werden?
Wird dies ebenfalls öffentlich stattfinden?
Wird das Ganze in den Medien auch zu lesen sein?
Wird man in Zukunft mit solchen "Ehrungen" vorsichtiger umgehen und genauer prüfen?

Oder wird das ganze ins Gegenteil verkehrt und aus der Straftat eine erneute Heldentat im Kampf gegen Rechts, da die Beschuldigte ja mit der Selbstverstümmelung, der Falschaussage und dem Vortäuschen einer Straftat Mut im Kampf gegen Rechts zeigte?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Müller,

für mich als Beiratsmitglied des Bündnisses für Demokratie und Toleranz, die den Ehrenpreis an die junge Frau mit verliehen hat, ergibt sich keine neue Situation solange über den Fall nicht entschieden wurde, da in unserem Lande die Unschuldsvermutung gilt, hat das auch für die junge Frau zu gelten. Nach Ausgang des Gerichtsverfahrens wird vom Beirat zu beraten sein, wie wir dann mit der neuen Situation umgehen, selbstverständlich wird das Ergebnis dann auch öffentlich bekannt gegeben. Das Bündnis zeichnet in jedem Jahr Einzelpersonen und Initiativen aus, ein solcher Ehrenpreis (undotiert) wurde erstmalig verliehen. Dies war eine Ausnahme und wird in Zukunft nicht so oft vorkommen.

Freundliche Grüße
Monika Lazar