Frage an Monika Lazar bezüglich Finanzen

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Monika Lazar
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Frage von thomas b. •

Frage an Monika Lazar von thomas b. bezüglich Finanzen

sehr geehrte frau lazar,

immer mehr firmen gehen dazu über, rechnungen nur online zu verschicken, bzw. bei wahlmöglichkeit für die papierrechnung einen aufschlag zu nehmen. gibt es ein recht auf eine papierrechnung? darf eine papierrechnung mehr kosten?

mit freundlichen grüßen
bühligen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bühligen,

vielen Dank für Ihre Frage. Eine anwaltliche Beratung kann ich dazu zwar nicht bieten, teile Ihnen aber gern meine Gedanken mit. Der Trend zur Onlinerechnung ist tatsächlich in vielen Branchen deutlich. Offiziell begründet wird der Verzicht auf die Papierrechnung häufig mit "Umweltschutzgründen", was ja prinzipiell zu begrüßen ist.

Dennoch finde ich diese Entwicklung verbraucherschutzrechtlich bedenklich. Meist ist ja bei dem Angebot der Firmen noch gleich die Einzugsermächtigung für die Bank mit auszufüllen. Viele Leute vergessen, Rechnungen auszudrucken oder löschen sie versehentlich. Auf diese Art können Kundinnen und Kunden schneller die Übersicht über ihre Ausgaben verlieren als bei einer Papierrechnung.

Zweitens sehe ich eine Ungleichbehandlung derjenigen Menschen, die keinen Internetzugang besitzen. Denn diese Verbraucherinnen und Verbraucher sind gezwungen, die kostenpflichtige Papierrechnung zu nutzen. Ich finde aber, dass alle Kunden das Recht auf eine kostenfreie Rechnung haben müssen.

Drittens genügen die Onlinerechnungen nicht immer den Vorgaben bestimmter Behörden, zum Beispiel des Finanzamtes. In solchen Fällen haben Kunden dann den zusätzlichen Aufwand, sich nachträglich "gültige" Rechnungsbelege zu besorgen.

Viertens ist auch eine Onlinerechnung für den Kunden nicht kostenfrei. Er trägt mindestens die Kosten für den Internetgang. Braucht er einen Rechnungsausdruck, muss er noch für Drucker, Druckpapier und Tinte bezahlen.

Rechtlich gibt es keinen Anspruch darauf, dass eine Rechnung aus Papier sein muss. Meines Wissens ist nur geregelt, dass sie gewissen Kriterien entsprechen muss. Ansonsten dürfen Anbieter laut Vertragsrecht durchaus Kosten für bestimmte Leistungen in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schreiben, so lange diese eine nachvollziehbare Höhe nicht überschreiten. Dem Kunden steht es ja frei, zu unterzeichnen oder eine andere Firma zu suchen.

Aus den zuvor genannten Gründen plädiere ich aber dafür, auch im Sinne der internetlosen Verbraucher, eine kostenlose Wahlmöglichkeit zwischen Online- und Papierrechnung aufrechtzuerhalten. Ihren Hinweis werde ich zum Anlass nehmen, das Problem in meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Diskussion zu stellen.

Viele Grüße
Monika Lazar