Ist richtig, das BaWü in 2022 ein Überschuss von 6,6 Mrd hatte, die Ausgabenreste der Ministerien aktuell 10 Mrd beträgt und eine Rücklage für sog.Haushaltsrisiken von 4,5 Mrd vorhanden ist?

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Frage von Frank S. •

Ist richtig, das BaWü in 2022 ein Überschuss von 6,6 Mrd hatte, die Ausgabenreste der Ministerien aktuell 10 Mrd beträgt und eine Rücklage für sog.Haushaltsrisiken von 4,5 Mrd vorhanden ist?

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
wenn es richtig ist, dass das Land BaWü im Jahre 2022 einen Überschuss von 6,6 Mrd hatte, die Ausgabenreste der Ministerierien derzeit 10 Mrd betragen und eine sog. Rücklage für Haushaltsrisiken von 4,5 Mrd besteht, ist es mehr als verwunderlich, sogar verstörend wirkend, wenn gerade das Land BaWü wichtige Fördermittel in vielen sozialen und konjunkturstimulierenen Bereichen und Linien derzeit wegen angeblich "fehlender Haushaltsmittel" nicht ausreicht. Liegt es hier am (parlamentarischen) politischen Willen oder an einer überbordenden Bürokratie? Für eine Antwort, vielen Dank im Voraus! MfG

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Sehr geehrter Herr S.,

das Land hat das Haushaltjahr 2022 zwar mit einem kassenmäßigen Jahresergebnis von rd. 6,6 Mrd. Euro abgeschlossen, allerdings stehen diese Mittel nicht beliebig zur Verfügung, sondern werden anteilig zur Deckung der aufwachsenden Ausgabereste benötigt.

Die Ausgabereste 2022 betragen rd. 9,6 Mrd. Euro und sind im Vergleich zum Vorjahr um rd. 1,9 Mrd. Euro angestiegen. Auch die Ausgabereste sind keine freien Mittel: Denn von den Ausgaberesten sind schon allein rd. 8,7 Mrd. Euro durch rechtliche Verpflichtungen gebunden. Die Mittel sind ganz konkreten Ausgaben zugeordnet, lediglich der Mittelabfluss ist verzögert. Diese entfallen beispielweise auf die Bereiche Breitbandförderung, Migration, Krankenhausversorgung, Bauhaushalt, öffentlichen Nahverkehr sowie Hochschulfinanzierung. Auch die restlichen Ausgabereste sind grundsätzlich zweckgebunden.

Das vorläufige rechnungsmäßige Jahresergebnis 2022 beläuft sich damit auf rd. 4,7 Mrd. Euro. Nur dieses Ergebnis stellt den "Überschuss" dar und kann zur einmaligen Deckung in der folgenden Haushaltsaufstellung verwendet werden. Demgegenüber steht allerdings der haushaltswirtschaftliche Handlungsbedarf (= Finanzierungslücke) der aktuellen Mittelfristigen Finanzplanung 2022 bis 2026 für den Doppelhaushalt 2025/2026 in Höhe von insgesamt rd. 5,3 Mrd. Euro.

Aktuell sind in der Rücklage für Haushaltsrisiken für die Jahre 2023 und 2024 lediglich noch rd. 3,1 Mrd. Euro noch nicht konkret gebunden. Sie sind, wie die vergangenen Jahre gezeigt haben, zur Abdeckung von Ausgaberisiken notwendig. Darunter fallen unter anderem gestiegene Kosten im Bereich der Geflüchteten und der Migration, aber auch Kofinanzierungsbedarfe im Rahmen der Wasserstoff- und Batteriezellenforschung. Ebenso müssen - wie aktuell bei den Krankenhäusern geschehen, weiterhin Corona-bedingte Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen ausgeglichen werden. Insgesamt sind 34 solcher konkret benannten Ausgaberisiken im Staatshaushaltsplan für die Jahre 2023/2024 festgehalten. 

 

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