Warum wird die Rückverfolgung von E-Zigaretten zum Jugendschutz nicht ermöglicht?
Sehr geehrte Fr. Erikli,
warum gibt es keine verpflichtende Händler-Rückverfolgung bei E-Zigaretten und deren Nachfüllpackungen?
Jede E-Zigaretten-Packung könnte eine einzigartige ID tragen, die den Vertriebspfad (Hersteller → Großhändler → Einzelhändler) dokumentiert. Bei Verdacht auf Verkauf an Minderjährige könnten Ordnungsämter und Polizei den Kaufort über die ID nachvollziehen und dann den Verkauf an Kinder und Jugendliche sanktionieren. Bei Tabak und Medikamenten funktioniert die Rückverfolgung bereits. Bei E-Zigaretten und Nachfüllpackungen jedoch nicht.
Das Problem ist akut. Zum einen werden die E-Zigaretten und Nachfüllpacks gezielt an Jugendliche verkauft, zum anderen ist der Nikotingehalt und Suchtwirkung sehr hoch - die Begleitstoffe vermutlich ebenfalls gesundheitsgefährdend.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine verpflichtende Rückverfolgbarkeit von E-Zigaretten und Nachfüllpackungen wäre ein wirksames Instrument für den Jugend- und Gesundheitsschutz. Die Regelung solcher Produktkennzeichnungssysteme liegt jedoch beim Bund bzw. der EU, nicht beim Land.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Bund das Verbot des Verkaufs an Minderjährige grundsätzlich besser kontrollierbar macht.
Herzliche Grüße
Nese Erikli
