Frage an Niema Movassat bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Niema Movassat
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Frage von Harald A. •

Frage an Niema Movassat von Harald A. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Mouvassat,

Ich hatte mich über fragdenstaat.de mit einer Anfrage zur Arbeit der GIZ in Saudi-Arabien an das BMZ gewandt (siehe https://fragdenstaat.de/a/9451 ). Hintergrund ist, dass mir Berichte vorliegen, dass die GIZ als 100prozentiges Tochterunternehmen des Bundes Mitarbeiter in Saudi-Arabien beschäftigt, die dort ohne die notwendige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung beschäftigt sind. Dies betrifft nach meinen Informationen sogar die jeweiligen Landesdirektoren, seitdem die GIZ aus Wettbewerbsgründen nicht mehr berechtigt ist, für Mitarbeiter in Saudi-Arabien sogenannte Dienstpässe auszustellen. In Deutschland werden entsprechende Handlungsweisen sowohl für den Arbeitgeber wie den Arbeitnehmer mit harten Strafen bestraft. Dies ist auch in Saudi-Arabien zu, wo sowohl für den Arbeitgeber wie den Arbeitnehmer Strafen bis zu 100.000 SAR fällig werden. Für die betreffenden Mitarbeiter kommt es dazu zu Haftstrafen und ihrer Ausweisung.

Ich bitte daher um Information
1. Liegen Ihnen Erkenntnisse darüber vor, dass die GIZ in Saudi-Arabien Mitarbeiter beschäftigt, die nicht über die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen verfügen?
2. Liegen Ihnen Erkenntnisse darüber vor, wie die Bundesregierung als Eigentümerin und Garantin der GIZ dieses Verhalten des Management ihres Tochterunternehmens beurteilt? Wurde dieses Verhalten gar mit Wissen und Wollen der Bundesregierung eingeführt?
3. Seit wann gefährdet die GIZ ihre Mitarbeiter in Saudi-Arabien derart und ist dies mit der Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers vereinbar? Welches Risikomanagement besteht hier?
4. Liegen Ihnen Erkenntnisse darüber vor, dass die GIZ ihre eigenen Mitarbeiter auch in anderen Ländern ohne die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen beschäftigt?
5. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass sich ein Bundesunternehmen in einem Gastland derart rechtswidrig verhält?

Mit freundlichen Grüßen
Harald Andreesen

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Andreesen,

zu ihren Fragen 1 bis 4 liegen mir leider keine Erkenntnisse vor.

Zu ihrer Frage 5: Wenn die von ihnen beschriebenen Sachverhalte so zutreffen sollten, ist das ein Unding. Ein Bundesunternehmen, wie die GIZ muss sich an die Rechtslage in den Partnerländern halten und insbesondere seine Mitarbeiter keinen unnötigen Risiken aussetzen. Sollten ihre Vorwürfe zutreffen, muss die GIZ hier schnellstmöglich ihre Praxis ändern oder ihre ohnehin schon fragwürdige Tätigkeit mit einem Partnerland wie Saudi Arabien, das viele Menschenrechte täglich verletzt und Waffen in größerem Umfang in Krisengebiete exportiert, einstellen. Wenn die Vorwürfe stimmen und die GIZ dennoch nichts an einer solchen Praxis ändern sollte, müsste die Bundesregierung einschreiten und das unterbinden.

Mit freundlichen Grüßen,
Niema Movassat