Sehr geehrte Frau Slawik, bestimmte Krankenkassenleistungen (z.B. Haarersatz) stehen nur Frauen zu. Für wie lange muss man mit dem neuen Gesetz für die Leistungen selbstbestimmt Frau sein?

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Nyke Slawik
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Frage von Eric C. •

Sehr geehrte Frau Slawik, bestimmte Krankenkassenleistungen (z.B. Haarersatz) stehen nur Frauen zu. Für wie lange muss man mit dem neuen Gesetz für die Leistungen selbstbestimmt Frau sein?

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Hallo Eric C.,

ich freue mich sehr, dass die Eckpunkte vom Selbstbestimmungsgesetz endlich veröffentlicht wurden. Bald haben wir eine Gesetzeslage in Deutschland, die trans, inter und nicht-binäre Personen in ihrer geschlechtlichen Selbstbestimmung stärkt und beenden das diskriminierende Begutachtungsverfahren. Dies ist ein großer Sprung für eine freie und vielfältige Gesellschaft. Wie beim aktuell noch gültigen Transsexuellengesetz wird die missbräuchliche Nutzung des Selbstbestimmungsgesetzes strafbar sein.

Die Frage der medizinischen Transition und die Kostenübernahme durch Krankenkassen werden nicht im Selbstbestimmungsgesetz geregelt. Dennoch besteht hier Nachholbedarf, der im Bundesgesundheitsministerium angegangen wird. Die Situation für viele trans, inter und nicht-binäre Personen im Gesundheitswesen ist leider erschreckend. Sie erleben Diskriminierung bis hin zu Gewalt aufgrund ihrer Transidentität oder Intersexualität. Sie müssen einen erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand leisten, um Maßnahmen durch ihre Krankenkasse erstattet zu bekommen, was auch psychisch ein anstrengender Prozess ist. Ich setze mich dafür ein, dass neben der momentan noch entwürdigenden, langwierigen und teuren Personenstands- und Vornamensänderung auch weitere Hürden für trans, inter und nicht-binäre Personen abgebaut werden, um Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Nyke Slawik

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