Klimaschutz fest ins Grundgesetz verankern?

Oda steht vor einer Hauswandecke und lacht. Sie trägt eine grüne Jacke.
Oda Hassepaß
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Birgit A. •

Klimaschutz fest ins Grundgesetz verankern?

Sehr geehrte Frau Hassepaß,

Wie stehen Sie zum Lösungsansatz „Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz“? Kann das den Kommunen eine langfristige Planung und Finanzierung von Klimaschutz vor Ort ermöglichen?

Vielen Dank für Ihre Antwort und herzliche Grüße,

Birgit A.

Oda steht vor einer Hauswandecke und lacht. Sie trägt eine grüne Jacke.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Birgit A.,

vielen Dank für ihr Interesse und ihre Frage, die ich hiermit gerne beantworte:

Die Verankerung von Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz wäre ein bedeutender Schritt, um den kommunalen Klimaschutz zu stärken und langfristig zu sichern. Eine solche Maßnahme würde nicht nur den rechtlichen Rahmen schaffen, um Klimaschutzmaßnahmen auf allen staatlichen Ebenen zu koordinieren, sondern auch die notwendige Planungssicherheit und finanzielle Unterstützung für Kommunen gewährleisten. Eine deutliche rechtliche Verankerung im Grundgesetz, wie etwa ein Grundrecht auf Klimaschutz würde ich begrüßen. Ohne rechtlichen Rahmen, bleibt vieles beim Alten, die Menschen mögen Veränderungen in der Regel nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2021 einen wegweisenden Klimabeschluss gefasst, der den Staat verpflichtet, konkrete Maßnahmen zum Schutz des Klimas zu ergreifen. Dieser Beschluss betont die Notwendigkeit einer effektiven Klimapolitik zum Schutz zukünftiger Generationen. Dennoch gibt es immer wieder Verstöße gegen diese Verpflichtungen, wie beispielsweise durch den Verkehrsminister, der wiederholt gegen die Klimaziele verstößt.

Durch die Aufnahme des Klimaschutzes als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz könnte dieser Verpflichtung mehr Nachdruck verliehen werden. Dies würde sicherstellen, dass alle staatlichen Ebenen, einschließlich der Ministerien, konsequent auf die Erreichung der Klimaziele hinarbeiten müssen. Den Kommunen würde dies ermöglichen, langfristige Klimaschutzstrategien zu entwickeln, da sie sich auf eine kontinuierliche Unterstützung und Finanzierung verlassen könnten.

Zudem könnte dies die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen fördern, indem es klare Zuständigkeiten und gemeinsame Ziele definiert. Dadurch könnten Synergien besser genutzt und Projekte effektiver umgesetzt werden. Auch die Bevölkerung könnte stärker in Klimaschutzmaßnahmen eingebunden werden, da diese als gemeinschaftliche Aufgabe wahrgenommen würden, was das Bewusstsein und die Akzeptanz für notwendige Maßnahmen erhöhen könnte.

Insgesamt könnte die deutlichere Verankerung des Klimaschutzes im Grundgesetz ein starkes Signal senden, dass der Schutz unseres Klimas eine zentrale, gemeinsame Aufgabe ist, die von allen gesellschaftlichen Akteuren getragen werden muss. Dies würde die Grundlage für eine nachhaltige und gerechte Klimapolitik legen, die auf langfristigen Erfolg abzielt und dabei niemanden zurücklässt.

Freundliche Grüße von Ihrer Berliner Abgeordneten
Oda Hassepaß

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