Frage an Ole Thorben Buschhüter bezüglich Verkehr

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Ole Thorben Buschhüter
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Frage von Stephan S. •

Frage an Ole Thorben Buschhüter von Stephan S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Buschhüter,

zunächst vielen Dank für die Antwort auf meine Frage.

Sehr interessiert habe ich auch ihre Antwort vom 08.09. auf die Frage von Herrn Kubel zum Thema Bettelampeln gelesen.

Wie dürfen wir uns die Prüfung der Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer vorstellen? Drei Autofahrer setzen sich zusammen, gewichten die Bedürfnisse und stellen überraschender Weise fest, das die Bedürfnisse der Autofahrer am schwersten wiegen und daher natürlich absoluten Vorrang haben?

Sie schreiben, dass die Bettelampeln eine "Minimierung der Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer" bringen würden. Wenn dem tatsächlich so wäre, wieso dann die Frage des Herrn Kubel, in der es ja gerade darum geht, das genau dass nicht der Fall ist? Ich kann dies entlang der Bramfelder Chaussee bestätigen, seit Einführung der Bettelampeln stehe ich häufiger bei Rot blöd rum als früher, während die Blechlawine stinkend weiterzieht.

Welchen Vorteil hat es, wenn wir Fussgänger und Radfahrer den Rechtsabbiegern tatenlos zusehen, ist es wirklich so wichtig, dass diese 2 Sekunden eher am Ziel sind während wir unnötig Zeit verlieren? Warum überhaupt eine unterschiedliche Behandlung der Verkehrsteilnehmer? Denn seien Sie ehrlich, die einzigen, die etwas von den Bettelampeln haben, sind die Rechtsabbieger, falls grad jemand abbiegen möchte. Da wird das Ignorieren der roten Ampel schnell zu einer Möglichkeit, gegen ihre Verkehrspolitik zu protestieren, oder eben die von Ihnen behauptete positive Auswirkung zu verwirklichen.

Sie erwähnen Videoerfassungssysteme für Fußgänger und Radfahrer. Werden hier Daten zwischengespeichert?

Mit Blick auf den Kalender, stellt sich natürlich mal wieder die Frage, ob die Stadt Hamburg auch in diesem Winter das Radfahren nach besten Kräften, durch aktives Nicht-Räumen der benutzungspflichtigen Radwege, behindern wird und dadurch wieder mal die Benutzungspflicht ad absurdum führt?

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Schümann

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Sehr geehrter Herr Schümann,

sehr viel kann ich meinen bisherigen Antworten nicht hinzufügen. Nur so viel:

Der Begriff Videoerfassungssysteme für Fußgänger und Radfahrer ist etwas irreführend. Es handelt sich hierbei um eine Videodetektion, bei der keine personenbezogenen Daten, auch nicht in anonymisierter Form, erfasst werden, sondern es wird nur durch Erfassung von Kontrast- und Farbveränderungen festgestellt, ob sich ein Verkehrsteilnehmer in einem vorher definierten Detektionsfeld befindet. Der Vorteil der Videodetektion ist, dass keine Taster mehr betätigt werden müssen, weder von Fußgängern noch von Radfahrern. Die Taster können aber an den Stellen, wo eine Videodetektion zum Einsatz kommt, aber nicht abgebaut werden, weil sie noch für die sehbehinderten Verkehrsteilnehmer zur Aktivierung der Blindensignalisierung (Akustik und gegebenenfalls Vibrationstaster) benötigt werden.

Die Einführung und Ausweitung der verkehrsadaptiven Netzsteuerung wurde 2007 in den Zusammenhang des Klimaschutzkonzeptes der Stadt gestellt (Drs. 18/6803): "Durch eine Verbesserung des Verkehrsflusses an den einbezogenen Bereichen des Straßennetzes werden insgesamt eine Verringerung der Reisezeiten und ein Abbau von Staus erreicht. Dadurch ergibt sich gleichzeitig insgesamt ein erheblich verminderter CO2-Ausstoß."

Was den Winterdienst auf Radwegen angeht, war es jahreland Standard, dass überhaupt keine Radwege geräumt werden. Erstmals im Winter 2010/2011, unter dem damaligen CDU/GAL-Senat, beauftragte die Stadt einen Winterdienst für etwa 180 km Radwege, was ich richtig finde. Auf diesen ausgewählten Radwegen des Radwegewinterdienstnetzes übernimmt die Stadtreinigung den Winterdienst. Dies soll auch weiterhin so geschehen. Gleichwohl bedarf es hier noch Veränderungen und Verbesserungen.

Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter

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