Unterstützen Sie, dass die USB-C Pflicht auf andere ladefähige Geräte neben Smartphones wie Rasierer und Staubsauger ausgedehnt wird?

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Frage von Christian K. •

Unterstützen Sie, dass die USB-C Pflicht auf andere ladefähige Geräte neben Smartphones wie Rasierer und Staubsauger ausgedehnt wird?

Ein Vorschlag der Kommission (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_21_4613) fordert: "USB-C will become the standard port for all smartphones, tablets, cameras, headphones, portable speakers and handheld videogame consoles"

Ich persönlich musste einen Akkustaubsauger wegschmeißen, nachdem ich den dazugehörigen Ladegerät verloren hatte. Ich sehe auch keinen Grund für herstellerspezifische Ladegeräte für Badezimmergeräte wie Rasierer. Die gleiche Logik, die die Kommission anführt lässt sich genauso auf die Geräte im Badezimmer anwenden.

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Vertrauen sich an mich zu wenden.

Wir unterstützen in meiner Fraktion nicht nur die Ausweitung der USB-C-Pflicht auf andere Ladegeräte als Smartphones, sondern wir haben dies auch in der endgültigen Position des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz durchgesetzt, der auch die Position des Parlaments bei den Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission vertreten wird, um eine endgültige Einigung zu erzielen.

Unser Standpunkt ist, dass die Verbraucher logischerweise erwarten, dass das gemeinsame Ladegerät mit allen kleinen und mittleren Geräten funktioniert. Deshalb haben wir die Erweiterung des Geltungsbereichs um E-Reader, Laptops, Tastaturen, Ohrhörer, Fitness-Tracker und elektronisches Spielzeug als Parlamentsposition durchgesetzt. Außerdem haben wir die Liste der erfassten drahtlosen Geräte erweitert, indem wir den Grenzwert für die Leistungsabgabe von 60 W auf 100 W erhöht haben, was die technische Grenze für das Protokoll zur Leistungsabgabe darstellt, mit dem jedes Gerät sicher geladen werden kann.

Die Aufnahme anderer Geräte in diese Liste war technisch einfach nicht machbar. Der Vorschlag für ein gemeinsames Ladegerät fällt in den Rahmen der Richtlinie über Funkanlagen, was bedeutet, dass wir nur Produkte aufnehmen können, die Funkanlagen sind, also Geräte, die Wellen übertragen. Dies ist bei Rasierern und Staubsaugern im Allgemeinen nicht der Fall. Diejenigen, bei denen es sich um Funkanlagen handelt, wie z. B. Staubsaugerroboter, sind autonom und kehren ständig zu ihrer Ladestation zurück. Letztere muss immer an das Stromnetz angeschlossen sein. Diese Funkgeräte sind bei ihrem Einsatz starken Umgebungsbedingungen (z. B. Feuchtigkeit oder Staub) ausgesetzt, weshalb USB-C nicht die beste technische Lösung ist.

Wo diese Produkte jedoch neue Aufladetechnologien wie Wireless o.ä. verwenden, ist es uns gelungen, den Vorschlag der Kommission zu verbessern (die bisher nicht tätig geworden ist) und in die Parlamentsposition eine Verpflichtung für die Kommission aufzunehmen, bis 2026 ein Gesetz zu erlassen, um ein Mindestmaß an Kompatibilität zwischen Funkgeräten, die Wireless-Technologie verwenden, und ihren Ladegeräten zu gewährleisten.

Viele Grüße

Dr. Patrick Breyer MdEP

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