Ist für die Auszubildenden, die ihre Ausbildungsvergütung vom Arbeitsamt bekommen, eine Gehaltsanpassung wegen steigender Lebenshaltungskosten geplant?

Portrait von Paul Ziemiak
Paul Ziemiak
CDU
100 %
99 / 99 Fragen beantwortet
Frage von Julia M. •

Ist für die Auszubildenden, die ihre Ausbildungsvergütung vom Arbeitsamt bekommen, eine Gehaltsanpassung wegen steigender Lebenshaltungskosten geplant?

Hallo Liebes Team von Herrn Ziemiak,
Ersteinmal möchte ich mich für Ihre Antwort am 19.07.2022 um 14.32Uhr bedanken. Ich bin sehr froh das sich endlich ein Politiker dieses Problem annimmt und reagiert. Die Bürger die es betrifft werden im Regen stehen gelassen und erhalten keine Antwort.
Zu meiner neuen Frage: mein Sohn ist in einem Berufsbildungswerk und erhält eine mickrige Ausbildungsvergütung und alle 2 Wochen Fahrgeld für Heimfahrten vom Arbeitsamt. Seine Lebenshaltungskosten haben sich ja nun auch erhöht und irgendwie wissen wir nicht ob das Ausbildungsgeld entsprechend der Inflation angepasst wird. Ist Ihnen da irgendetwas bekannt?
Vielen Dank

Portrait von Paul Ziemiak
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau M.,

Vielen Dank für Ihre weitere Frage, die wir leider erst zu diesem Zeitpunkt beantworten können.

Herr Ziemiak hat großes Verständnis für die persönliche Situation Ihres Sohnes.

Auch wenn wir es begrüßen, dass die Bundesregierung inzwischen ein weiteres Entlastungspaket beschlossen hat, haben wir mit Bedauern feststellen müssen, dass wieder einmal Bevölkerungsgruppen vergessen wurden. Dort muss erneut nachjustiert werden. Schon aus christlichem Verständnis kann es nicht sein, dass offensichtlich Bedürftige vergessen werden.

Ein automatischer Inflationsausgleich ist bisweilen nicht vorgesehen. Ein solcher Automatismus findet sich weder im Berufsbildungsgesetz (BBiG), welches Ausbildungen im Allgemeinen behandelt, noch im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX), welches unter anderem Ausbildungen im Berufsbildungswerk behandelt.

Sie haben aber völlig Recht, dass bei Inflationsanpassungen auch diejenigen, die über ein Berufsbildungswerk eine Ausbildungsvergütung beziehen, berücksichtigt werden müssen. Jedenfalls soweit diese Ausbildungsvergütung dazu bestimmt ist, davon den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Diese Anregung nehmen wir daher in die weitere Erörterung mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gerne auf.

Mit freundlichen Grüßen,

Team Ziemiak

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Paul Ziemiak
Paul Ziemiak
CDU