Was unternehmen Sie als mein Bundestagsabgeordneter, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

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Paul Ziemiak
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Frage von Sascha P. •

Was unternehmen Sie als mein Bundestagsabgeordneter, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

Ich bin von Eltern-Kind-Entfremdung betroffener Vater. Meine 13jährige Tochter und ich, wir haben uns 10 Jahre nicht mehr gesehen. Der mehrfach ausgezeichnete Fernsehfilm „Weil Du mir gehörst“ hat sehr realistisch dargestellt, wie grausam psychischer Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung sein kann – grausam für die betroffenen Kinder, aber auch für entfremdete Elternteile wie mich. Bisher habe ich aber den Eindruck, dass die Politik sich der Problematik überhaupt nicht bewusst ist, obwohl es sich um Menschenrechtsverletzungen handelt, wie auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach bestätigte. Auch international hat man sich auf Basis von mittlerweile über 1.300 Studien und Forschungsergebnissen schon in vielen Ländern darauf verständigt, entschieden gegen Eltern-Kind-Entfremdung vorzugehen und Kinder entsprechend zu schützen. In Deutschland wird solch missbrauchendes Verhalten viel zu häufig sogar noch bewusst oder unbewusst befördert. Was wird dagegen unternommen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.

haben Sie vielen Dank für die Schilderung Ihrer persönlichen Geschichte, wofür Ihnen Herr Ziemiak großen Respekt zollt.

Sie weisen auf ein Spannungsfeld im deutschen Rechtssystem hin, das bisweilen zu wenig Beachtung findet.

Mit der Bezeichnung "Eltern-Kind-Entfremdung" nehmen Sie Bezug auf eine Situation, in der - zumeist nach einer Trennung - ein Elternteil durch absichtliche (teils rechtswidrige) Vorenthaltung des Umgangs, Anwendung manipulativer Mittel und teilweise auch Grenzüberschreitungen im Bereich der Ehrverletzung (§§ 185 ff. StGB), falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) oder des Vortäuschens von Straftaten (§ 145d StGB) ein oder mehrere Kind(er) gegen das andere - strategisch unterlegene - Elternteil "in Stellung bringt", aufhetzt oder denunziert.

Das Spannungsfeld besteht für den Gesetzgeber konkret darin, den Minderjährigenschutz bestmöglich zu gewährleisten und zugleich die Möglichkeiten einzuschränken, unter Nutzung manipulativer Mittel das andere Elternteil zu denunzieren. Im Einzelfall bewerten und lösen können diese Fälle aber nur gut funktionierende Jugendämter und Staatsanwaltschaften sowie Zivil-, Familien- und Strafgerichte. Diese personell und strukturell so auszustatten, dass sie möglichst gerechte Einzelfallentscheidungen treffen, sieht Herr Ziemiak ebenso die Aufgabe des Gesetzgebers an wie die hinreichende Sensibilisierung ebendieser Stellen im Hinblick auf mögliche Manipulations- und Verschleierungstaktiken zulasten einzelner Elternteile. 

Darüber hinaus bedarf es gezielter Aufklärungskampagnen, die die Gesellschaft stärker für diese Problemlage zu sensibilisieren. In einem Umfeld, das weitgehend frei ist gegenüber Vorverurteilungen, sollten viele Fälle versuchter "Eltern-Kind-Entfremdung" zum Scheitern verurteilt sein.

Mit freundlichen Grüßen

Team Ziemiak 

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