Müssen Kriegsflüchtlinge nach Kriegsende generell unser Land per Gesetz wieder verlassen? Ausschließlich der Staat entscheidet, wer bleiben kann?

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Paula Piechotta
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Frage von Anika P. •

Müssen Kriegsflüchtlinge nach Kriegsende generell unser Land per Gesetz wieder verlassen? Ausschließlich der Staat entscheidet, wer bleiben kann?

Sehr geehrte Frau Piechotta,
der "Business Insider" schreibt, dass die Hälfte der Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland bleiben will. Angesichts unserer Sozialsysteme kann ich dies tatsächlich gut nachvollziehen.
https://de.yahoo.com/finance/nachrichten/fast-h%C3%A4lfte-gefl%C3%BCcht…
1. Müssen wir generell damit rechnen, dass Kriegsflüchtlinge meinen selbst entscheiden zu dürfen, nach Kriegsende hierzubleiben? Hat, bei Wegfall der Fluchtgründe, der Schutzsuchende nicht selbstverständlich, nach geltendem Recht, wieder zu gehen? Wissen das die Kriegsflüchtlinge der Ukraine nicht?
2. Wie werden wir sicherstellen, dass nur Menschen hier bleiben, die sich auch und vor allen in den Arbeitsmarkt integriert haben? Ich meine nicht integriert als reine Sozialleistungsempfänger !
3. Setzen Sie sich ein, nur den qualifizierten Kriegsflüchtlingen Aufenthaltsrecht gewähren, die unser Arbeitsmarkt auch benötigt und, sorry, nicht weiteren reinen "Sozialleistungsmigranten" ?

Anika P.

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Sehr geehrte Frau P.,

noch immer suchen sehr viele Menschen aus der Ukraine Schutz in unserem Land vor dem brutalen Angriffskrieg Russlands. Fortlaufend ermöglichen wir die unbürokratische Aufnahme und Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine inklusive des Zugangs zur Grundsicherung einschließlich gesetzlicher Krankenversicherung sowie Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche. Gute und schnelle Integration und Sprachförderung hilft allen. Daher müssen die Förderung bei der Integration und bei den Sprachkursen erhöht werden. Vor allem die Förderung von Kindern in Kitas und Schulen muss verstärkt in den Blick genommen werden.

Die Anzahl Schutzsuchender stellt viele Kommunen vor finanzielle Herausforderungen sowie Kapazitätsgrenzen bei der Unterbringung. Neben den Ländern muss sich auch der Bund stärker bei der Unterbringung und Versorgung der Menschen engagieren. Wir haben uns immer wieder für eine finanzielle Verbesserung der Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung und Integration ukrainischer und weiterer Schutzsuchender eingesetzt.

Mehr Abschiebungen werden kurz- oder mittelfristig kaum zur Entlastung beitragen. Migrationsabkommen mit Herkunftsländern sind wichtig, brauchen aber Zeit. Derzeit kommt zudem der allergrößte Teil der Schutzsuchenden aus Ukraine, Syrien, Afghanistan, dem Iran und Türkei. Die Aufnahme und Integration der Geflüchteten ist eine große Aufgabe. Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft müssen hier geschlossen und solidarisch handeln.

Mit freundlichen Grüßen, Paula Piechotta

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