Sind Sie für die Rentenkoppelung? Bitte erklären Sie, warum diese Position einnehmen?
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich nehme an, Sie beziehen sich auf die Koppelung der Regelaltersgrenze an den Anstieg der Lebenserwartung, als Empfehlung 5 der Rentenkommission, die nach der Sommerpause gesetzgeberisch eingebracht und umgesetzt werden soll.
Die Rentenkommission sieht die Koppelung aufgrund der demografischen Entwicklung als wichtigen Bestandteil zur langfristigen Sicherung der finanziellen Stabilität der GRV an. Konkret steht im Raum ab 2031 bis 2041 den Renteneintritt von 67 auf 67,5 Jahre zu erhöhen. Wenn nötig, sollen weitere Schritte im Verhältnis 2 zu 1 erfolgen. Das heißt, zukünftig teilt sich ein Jahr längere Lebenserwartung auf 8 Monate längere Arbeitszeit und vier Monate mehr Rentenbezug auf. Damit wird das heutige Verhältnis von rund 40 Beitragsjahren und 20 Jahren Rentenbezug nachvollzogen. Generell würde nach den aktuellen Entwicklungen damit aller 10 Jahre die Regelaltersrente um 6 Monate nach hinten verschoben. Allerdings spricht sich die Kommission für eine regelmäßige Überprüfung aus, ob die der Anhebung der Regelaltersgrenze zugrundeliegenden Rahmenbedingungen und Annahmen weiterhin zutreffen. Damit entsteht kein Automatismus.
Ein verlängertes Erwerbsleben führt zu individuell höheren Rentenansprüchen und mildert den Fachkräftemangel ab. Angesichts der umfassenden Reformen und Vorschläge, ist die Koppelung ein Teilaspekt, der nur im Zusammenwirken mit den weiteren Empfehlungen Sinn macht und zur Stabilisierung der GRV beiträgt. Ohne Reformen ist das jetzige Rentensystem und -niveau nicht zu halten. Die Einschnitte dienen daher einer langfristigen Sicherung der GRV.
Vielen Dank für Ihre Nachfrage und für Ihre Mühe zu den wichtigen und anstehenden Reformen in den Dialog zu treten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Peter Aumer
