Werden Sie sich gegen die von der SPD geplante Abschaffung der Haltefrist für Bitcoin einsetzen?
Sehr geehrter Herr Aumer,
ich möchte Sie bitten, sich innerhalb der Koalition für den Erhalt der einjährigen Haltefrist für Bitcoin einzusetzen. Bitcoin wird von vielen Bürgern als langfristiger Wertspeicher genutzt und ist steuerlich eher mit Gold oder anderen privaten Wirtschaftsgütern vergleichbar als mit Aktien oder klassischen Kapitalanlagen. Die Haltefrist fördert langfristiges Investieren statt kurzfristiger Spekulation. Eine Abschaffung würde langfristig orientierte Privatanleger benachteiligen und könnte den Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung infrage stellen, solange vergleichbare private Wirtschaftsgüter nach Ablauf der Haltefrist weiterhin steuerfrei veräußert werden können. Außerdem besteht das Risiko, dass Kapital und Unternehmen in Länder mit verlässlicheren Rahmenbedingungen abwandern, ohne dass der Staat nennenswerte Mehreinnahmen erzielt. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich für dieses Anliegen einsetzen.
Sehr geehrter Herr M.,
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht zur Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen. Die derzeit bekannten Eckwerte des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sehen unter anderem die Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen vor. Auf Nachfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das BMF mitgeteilt, dass man derzeit prüfe, wie eine Besteuerung von Kryptowährungen angepasst werden könnte.
Derzeit werden Gewinne gemäß § 23 Abs 1 Nr. 2 EStG aus "privaten Veräußerungsgeschäften" aus Kryptowerten innerhalb eines Jahres mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Nach Ablauf einer gesetzlichen Haltefrist von einem Jahr (Spekulationsfrist) werden die Gewinne steuerfrei gestellt. Auch Verluste werden nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerlich nicht zum Abzug zugelassen.
Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte. Eine isolierte Abschaffung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen. Spätestens mit der Einführung des digitalen Euro wäre die Frage zu klären, wie eine unterschiedliche steuerliche Behandlung gegenüber Fremdwährungsgeschäften gerechtfertigt werden könnte. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht daher kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Peter Aumer
