Sehr geehrte Frau Nicolaysen, für wieviel Transparenz in der Politik treten Sie ein? Auf abgeordnetenwatch.de können Sie ein persönliches transparenzversprechen abgeben: Sind Sie dabei? MfG Gunvor

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Petra Nicolaisen
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Frage von gunvor d. •

Sehr geehrte Frau Nicolaysen, für wieviel Transparenz in der Politik treten Sie ein? Auf abgeordnetenwatch.de können Sie ein persönliches transparenzversprechen abgeben: Sind Sie dabei? MfG Gunvor

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CDU

Sehr geehrter Herr Dlubatz,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich stehe klar für Transparenz in der Politik ein: Im Deutschen Bundestag haben wir am 11. Juni 2021 einen von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen eingebrachten dahingehenden Gesetzentwurf verabschiedet und damit die Transparenzregeln deutlich verbessert.

Das „Gesetz zur Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages und zur Anhebung des Strafrahmens des § 108e des Strafgesetzbuches“ wird – nach dem es den Bundesrat am 17. September 2021 bereits passiert hat – voraussichtlich zeitnah verkündet werden und anschließend in Kraft treten.

Mit dem vorbezeichneten Gesetz werden unter anderem nachfolgende Verbesserungen bei der Transparenz eingeführt:

  • Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden künftig betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3 000 Euro übersteigen.
  • Direkte und (erstmals auch) indirekte Beteiligungen sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften werden bereits ab fünf Prozent (zuvor: 25 Prozent) der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht.
  • Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen direkten oder indirekten Unternehmensbeteiligungen (z. B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig.
  • Die Einräumung von Optionen auf Gesellschaftsanteile, die als Gegenleistung für eine Tätigkeit gewährt werden, werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben.
  • Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird gesetzlich verboten. Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit werden untersagt.
  • Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft missbrauchen oder gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen.
  • Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete wird verboten.
  • Der Paragraph 108e des Strafgesetzbuches wird verschärft. Künftig gilt:
    Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse, wird von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

     

    Bislang lag das mögliche Strafmaß bei einer „Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder [mit] Geldstrafe“.

Ich stehe vollkommen hinter diesen gesetzlichen Regelungen. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir zudem einen eigenen Verhaltenskodex auf den Weg gebracht und sind damit sogar über die gesetzlichen Regelungen hinausgegangen. 

Dieser sieht beispielsweise strengere Regeln bei Nebentätigkeiten neben der parlamentarischen Tätigkeit für stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Fraktionsvorsitzende, Parlamentarische Geschäftsführer, Justiziare und Sprecher der Arbeitsgruppen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor. Zudem sollen auch alle Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mögliche Interessenkollisionen vor der Bestellung als Berichterstatter für ein Fachgebiet gegenüber einem fraktionsinternen Integritätsausschuss anzeigen und beurteilen lassen. Der Integritätsausschuss des geschäftsführenden Vorstandes soll auch dem Verdacht auf Verstöße gegen den Kodex nachgehen können, sodass Verstöße gegebenenfalls durch den geschäftsführenden Fraktionsvorstand mit Sanktionen bis hin zum Fraktionsausschluss geahndet werden können.

Der Verhaltenskodex wird voraussichtlich mit Beginn der nächsten Wahlperiode in Kraft treten.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass ich eine darüberhinausgehende Beantwortung des Transparenz-Versprechens für nicht zielführend halte.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Nicolaisen

 

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