Ist richtig, das BaWü in 2022 ein Überschuss von 6,6 Mrd hatte, die Ausgabenreste der Ministerien aktuell 10 Mrd beträgt und eine Rücklage für sog.Haushaltsrisiken von 4,5 Mrd vorhanden ist?

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Petra Olschowski
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Frage von Frank S. •

Ist richtig, das BaWü in 2022 ein Überschuss von 6,6 Mrd hatte, die Ausgabenreste der Ministerien aktuell 10 Mrd beträgt und eine Rücklage für sog.Haushaltsrisiken von 4,5 Mrd vorhanden ist?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Petra Olschowski,
wenn es richtig ist, dass das Land BaWü im Jahre 2022 einen Überschuss von 6,6 Mrd hatte, die Ausgabenreste der Ministerierien derzeit 10 Mrd betragen und eine sog. Rücklage für Haushaltsrisiken von 4,5 Mrd besteht, ist es mehr als verwunderlich, sogar verstörend wirkend, wenn gerade das Land BaWü wichtige Fördermittel in vielen sozialen und konjunkturstimulierenen Bereichen und Linien derzeit wegen angeblich "fehlender Haushaltsmittel" nicht ausreicht. Liegt es hier am (parlamentarischen) politischen Willen oder an einer überbordenden Bürokratie? Für eine Antwort, vielen Dank im Voraus! MfG

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die sogenannten Ausgabereste, von denen Sie schreiben, sind keine Mittel, die frei zur Verfügung stehen, sondern in aller Regel bereits zweckgebunden und somit für wichtige Projekte vorbehalten - auch im Bereich Soziales und Innovation.

Ein möglicher Überschuss von rund 4,5 Mrd. Euro einmaliger Mittel steht der mittelfristigen Finanzplanung von rund 5,3 Mrd. Euro gegenüber. Vergleicht man die Zahlen, dann zeigt sich, dass wir mittelfristig mehr Geld zur Finanzierung des hauswirtschaftlichen Handlungsbedarfs brauchen als einmalig durch Mittel aus dem Überschuss zur Deckung zur Verfügung steht. Bezüglich der Rücklagen für Haushaltsrisiken haben gerade die letzten Jahre gezeigt, wie enorm wichtig diese sind. Die steigenden Kosten im Bereich Flucht und Migration, aber auch die Situation der Krankenhäuser oder beispielsweise Kofinanzierungsbedarfe im Rahmen Wasserstoff- und Batteriezellenforschung, aber auch Bildung fallen darunter.

Insgesamt darf nicht außer Acht gelassen werden, dass das Land im Haushalt 2023/2024 beispielsweise bereits einen enormen finanziellen Kraftakt im Bereich der Wohnraumförderung erbringt mit über 1 Milliarde Euro beim Wohngeld – wovon 50 % vom Land finanziert werden - und mit einem Bewilligungsvolumen bei der Wohnraumförderung von ebenfalls rund 1 Milliarde Euro, wovon 35 % vom Land finanziert werden.

An diesen Beispielen sehen Sie, dass Fördermittel in zentralen gesellschaftlichen Bereichen weiter ausgebaut wurden und werden. Wir alle wären froh, wenn wir für die wichtigen Zukunftsthemen noch mehr finanzielle Mittel zur Verfügung hätten. Aber es ist unsere Verantwortung, nur mit den Haushaltsmitteln umzugehen, die wir tatsächlich haben.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Olschowski MdL

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