Frage an Ralf Kapschack bezüglich Innere Angelegenheiten

Ralf Kapschack
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Frage von Andre P. •

Frage an Ralf Kapschack von Andre P. bezüglich Innere Angelegenheiten

App-Begleitgesetz [1] / Einführung Corona-Warn-App

Sehr geehrte Kapschak,

ich bin besorgt über die Einführung der Corona-Warn-App und möchte Sie um Unterstützung bitten:

Der Rechtswissenschaftler und Richter am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht Malte Engeler beurteilt die App juristisch als kritisch. Auch der bekannte Journalist Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung [2] steht hinter dem „Vorschlag für ein Gesetz zur Einführung und zum Betrieb einer App-basierten Nachverfolgung von Infektionsrisiken mit dem SARS-CoV-2 (Corona) Virus“, das Ihnen auch als „App-Begleitgesetz“ bekannt sein dürfte. Mit einem solchen Gesetz wird die Zweckentfremdung und der Missbrauch der App verringert.

Ich habe deshalb folgende Fragen an Sie:
1. Wie wird Ihrer Meinung nach sichergestellt, dass die App freiwillig ist und nicht das alltägliche Leben künftig unter einem App-Vorbehalt steht (z. B. Nutzung Supermärkte, Büros, Omnibusse und S-Bahnen, für Gottesdienste, Volkshochschulen, Theater und Restaurants)? Der Konzertveranstalter Deutsche Entertainment AG, DEAG hat bereits diese Woche eine App-Pflicht für Konzerte gefordert [2].
2. Setzen Sie sich persönlich für eine App-Pflicht ein, wenn die App nicht von 60 Prozent der Bevölkerung angenommen wird? Wie steht Ihre Partei zur Freiwilligkeit der App-Nutzung?
3. Wie stellen Sie sicher, dass der Einsatz der App strikt auf die Dauer der Pandemie beschränkt bleibt?
4. Wie stellen Sie sicher, dass die App nicht zum Anfang und zum Ausgangspunkt einer Infrastruktur der Überwachung wird?

Abschließend möchte ich Sie bitten mir mitzuteilen, ob Sie das App-Begleitgesetz unterstützen?

Ich bitte um Beantwortung meiner Fragen, damit ich weiß, ob ich Ihnen auch in Zukunft meine Stimme geben kann/können.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

A. P.

[1] https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2020/05/Vorschlag-für-ein-Gesetz-zur-Einführung-und-zum-Betrieb-einer-App-basierten-Nachverfolgung-von-Infektionsrisiken-mit-dem-Corona-Virus-Version-1.0.pdf
[2] https://www.sueddeutsche.de/politik/tracing-app-corona-1.4932256
[3] https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/coronavirus-und-veranstaltungen-konzert-organisator-tritt-fuer-app-pflicht-ein-71326420.bild.html

Ralf Kapschack
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pfeiler,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Corona-Warn-App.

Ich verstehe Ihre Sorgen bezüglich der Freiwilligkeit der App. Für mich und die SPD-Bundestagsfraktion ist es sehr wichtig, dass die App auf Freiwilligkeit basiert und die Datensicherheit und Datenschutzkonformität der App gewährleistet sind. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion von Anfang an darauf bestanden, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Kelber, in den Prozess der App mit eingebunden wird. Er stimmt der Nutzung der App auf freiwilliger Basis zu. Als Bundesdatenschutzbeauftragten hat er seit dem Start der App die Aufsicht über deren Betrieb übernommen und wird auch, falls es Mängel gibt, einschreiten. Das ist gut so.

Die Nutzung der App muss auf freiwilliger Basis geschehen. Leider kann es in einzelnen Fällen dazu kommen, dass trotz der Freiwilligkeits-Regelung eine Installation gefordert wird. Zum Beispiel kann dies in Läden geschehen und ein Betreten der Ladenfläche ohne App wird verboten. Häufig berufen UnternehmerInnen sich in solchen Situationen auf das Hausrecht, welches ihnen erlaubt frei zu entscheiden, wer ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen darf. In so einem Fall lohnt es sich, auf die Freiwilligkeit der App und ihre begrenzte Nutzung hinzuweisen. Außerdem sind hier die Verbraucherzentralen gute AnsprechpartnerInnen und auch eine Meldung an den Bundesdatenschutzbeauftragten kann sinnvoll sein.

Da der Nutzen der App auf die Pandemie-Erfassung begrenzt ist, sehe ich keine direkte Notwendigkeit den Einsatz der App zu beschränken. NutzerInnen können die App selbstverständlich jederzeit löschen und werden dies auch sicher tun, wenn die Gefahr der Pandemie vorüber ist.

Die App wurde von verschiedenen Seiten geprüft – auch auf Datenschutz- und Überwachungsprobleme. Sie wurde international gelobt und auch IT-SicherheitsexpertInnen wie der Chaos Computer Club, der, wie Sie sicher wissen, großen Wert auf sichere und datenschutzkonforme Anwendungen legt, unterstützen die App. Die App ist datensparend und speichert dezentral nur anonymisierte Kennziffern ohne jegliche Merkmale zur Person. Eine Überwachung sehe ich hiermit nicht machbar.

Sehr geehrter Herr Pfeiler,

ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten und Ihnen einige Ihrer Sorgen nehmen konnte. Sollten Sie noch weiteren Gesprächsbedarf haben, können Sie sich selbstverständlich gerne jederzeit an mich wenden.

Beste Grüße

Ralf Kapschack