Im Fall von Frau Lipp und Herrn Röper wurden die Sanktionen nicht wegen ihrer bloßen Meinungsäußerungen verhängt, sondern aufgrund ihrer nachweisbaren Beteiligung an staatlich gesteuerten Desinformationskampagnen zur Unterstützung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
Die Reise nach Baku im April 2025, auf die Sie sich beziehen, fand nicht im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit statt
Ich sehe in den beschlossenen Maßnahmen keinen Verstoß gegen das Grundgesetz oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Meines Erachtens wurden die berechtigten Sicherheitsinteressen der Ukraine seit 1994 nicht in vollem Umfang berücksichtigt, weder durch den Westen noch durch die damaligen Garantiemächte.
Wie bereits bei „Hart aber fair“ gesagt, wurde mein Treffen in Baku offenbar von russischer Seite öffentlich gemacht – mutmaßlich, um es politisch zu instrumentalisieren. Grund dafür dürfte meine klare Haltung gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine gewesen sein.
Aus meiner Sicht wurden die sicherheitspolitischen Interessen Russlands vom Westen über viele Jahre hinweg ernst genommen und in vielfältiger Weise berücksichtigt.