Sehr geehrter Herr Bütikofer, bleibt Fahnenflucht im Kriegsfalle weiterhin strafbar ?

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Reinhard Bütikofer
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Frage von Ron H. •

Sehr geehrter Herr Bütikofer, bleibt Fahnenflucht im Kriegsfalle weiterhin strafbar ?

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Sehr geehrter Herr H.,

Fahnenflucht ist in Deutschland nach §16 Wehrstrafgesetz (WStG) strafbar. Das können Sie eigentlich genauso schnell googeln wie ich.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Bütikofer

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