wie bewerten sie den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit?

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Frage von Gordon S. •

wie bewerten sie den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit?

Sehr geehrter Herr Houben,

wie bewerten sie den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit?
Wurden Ihrer Meinung nach die Vorgaben aus dem Beschluss 2 BvL 4/18 vom BVerfG rechtmäßig umgesetzt?

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Sehr geehrter Herr S.,

das von Ihnen zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezog sich auf die Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015. Dabei hat das Gericht festgestellt, dass das durch Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau in nicht zu rechtfertigender Weise unterschritten wurde. Insofern war zunächst einmal das Land Berlin zur Nachbesserung verpflichtet.

Der Bund hat das Urteil aber zum Anlass genommen zu überprüfen, ob die allgemeinen Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht anlässlich dieses Urteils aufgestellt hat, auch auf Bundesebene ein Handeln erforderlich machen. Das Bundesinnenministerium hat dies bejaht und deshalb einen Gesetzentwurf erarbeitet, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Das bedeutet, dass die anderen Ministerien prüfen, ob dieser Entwurf vollständig und korrekt ist oder ggf. überarbeitet werden muss. In dieser Phase werden natürlich auch die Minister der FDP genau darauf achten, ob der Vorschlag die Vorgaben des Urteils erfüllt. Wenn ein Konsens innerhalb der Bundesregierung hergestellt sein wird, wird der Kabinettsbeschluss erfolgen.

Erst danach wird der Entwurf in den Bundestag eingebracht. Meine Kolleginnen und Kollegen im Innenausschuss werden sich den Vorschlag dann genau ansehen und bei Bedarf verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Houben

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