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FDP
• 28.02.2023

das von Ihnen zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezog sich auf die Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015. Dabei hat das Gericht festgestellt, dass das durch Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau in nicht zu rechtfertigender Weise unterschritten wurde. Insofern war zunächst einmal das Land Berlin zur Nachbesserung verpflichtet.

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FDP
• 25.11.2022

Deshalb arbeitet die Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP daran, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen. Dabei verfolgen wir das Ziel: Verständliche, einfache und wirksame Regelungen. Das bedeutet: Weniger Zeitaufwand und weniger Kosten, sowohl für die Wirtschaft und die Verwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger.

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