Psychotherapie - Budgetierung auf Umwegen?
Danke für Ihren Einsatz auf unserer Psychotherapeutendemo am Mittwoch! Mit Entsetzen lese ich, dass Frau Warken eine Begrenzung der Ausgaben der extrabudgetären Vergütung für sinnvoll hält. Meine Frage: was bedeutet diese Maßnahme für die psychotherapeutische Versorgung? Heißt das, dass bei (zu erwartenden) steigenden Ausgaben eventuell psychotherapeutische Sitzungen nicht/nicht mehr vergütet werden? Und könnte es hier Gegenmaßnahmen der KBV (Kappung der Plausibilitätsgrenzen/dadurch: niedrigeres Angebot an Terminen/ steigender Versorgungsengpass in der Psychotherapie) geben, welche ebenfalls einen erheblichen Einfluss auf das Angebot an Therapieplätzen hätte? Soll hier ggf. auf Umwegen das erreicht werden, was ursprünglich über eine angedachte Budgetierung bewirkt werden sollte? Leider bin ich keine Juristin, aber nach all dem, was bislang passiert ist, habe ich die Befürchtung, dass uns ein trojanisches Pferd untergejubelt wird. Wie sehen Sie das? Ich habe existenzielle Angst.
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Frage. Wie schon meine Fraktionskollegin Kirsten Kappert-Gonther schreibt, finde auch ich, dass die vorgesehenen Kürzungen durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz das Ziel verfehlen.
Durch geplante flächendeckende Einsparungen würde auch die psychotherapeutische Versorgung getroffen werden. Genau deshalb fordern Berufsverbände und inzwischen auch der Gesundheitsausschuss des Bundesrates, die vollständige extrabudgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ausdrücklich zu sichern.
Diese Positionierung des Gesundheitsausschusses begrüßen wir und arbeiten aktiv an einer strukturellen Reform dieses Gesetzesentwurfs.
Mit freundlichen Grüßen
Ricarda Lang
