Sehr geehrter Herr Habeck, ist die CO2-Abgabe bei vor 2021 gebaute/vermietete Wohnungen mit feinstaubfreien Gasheizungen verfassungswidrig?

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Frage von Monika K. •

Sehr geehrter Herr Habeck, ist die CO2-Abgabe bei vor 2021 gebaute/vermietete Wohnungen mit feinstaubfreien Gasheizungen verfassungswidrig?

Sehr geehrter Herr. H., klar...die CO2-Abgabe soll eine "lenkende Wirkung" haben. Dies ist aber nur für neu gebaute/geplante Wohnungen sinnvoll, denn was sollen denn 40 Millionen Menschen, die in feinstaubfreien, gasbeheizten Wohnungen wohnen machen? Umziehen? Das ist sozial und finanziell nicht umsetzbar, es gibt auch nicht 20 Millionen wärmepumpenbeheizte Wohnungen für 7 Euro Kaltmiete pro m2. Die CO2-Abgabe treibt die Energiepreise und ist für die Temperaturbegrenzung im Bereich "Wohnen" wirkungslos. Treibt die Menschen, die vor 2021 eine Wohnung gemietet und gekauft haben in "Mehrausgaben" ohne das Diese etwas ändern könnten, denn Sie tragen weder Verantwortung für die Heizungsanlagen des Vermieters, noch haben Sie Geld oder die Möglichkeit noch das Wohnungsangebot für eine Änderung.

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