Um energetische Sanierungen steuerlich absetzen zu können, muss JEDER Handwerker der an der Außenhülle des Gebäudes tätig ist, ein ZEHNseitiges Formular ausfüllen. Muss das sein?

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Frage von Andrea H. •

Um energetische Sanierungen steuerlich absetzen zu können, muss JEDER Handwerker der an der Außenhülle des Gebäudes tätig ist, ein ZEHNseitiges Formular ausfüllen. Muss das sein?

Sehr geehrter Herr Habeck,

ich habe mein selbst genutztes Wohnhaus umfassend energetisch saniert und wollte das steuerlich gelten machen. Das Finanzamt verlangt von den Handwerkern das Ausfüllen eines 10seitigen Formulars aus dem unten genannten Link. Eingescannt ergab das pro Formular ca. 9 MB, bei 2 Handwerkern ca. 17 MB, so dass ich das wegen der Dateigröße nicht online bei ELSTER einreichen konnte, sondern die Belege per Post schicken musste. Die Handwerker waren nebenbei bemerkt überhaupt nicht begeistert, von meinem Verlangen nach dem Formular. Einen Handwerker musste ich sehr oft nerven, bis ich endlich das Formular hatte. Geht so Bürokratieabbau?

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2023-01-26-steuerermaessigung-fuer-energetische-massnahmen-bei-zu-eigenen-wohnzwecken-genutzten-gebaeuden.html

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