Wäre es zur Behebung des Haushaltsloches jetzt nicht an der Zeit, die Bezüge der (insgesamt ca. 2600) Landtags- und Bundestagsabgeordneten zu kürzen anstatt bei den "Armen" zu sparen?

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Frage von Andreas L. •

Wäre es zur Behebung des Haushaltsloches jetzt nicht an der Zeit, die Bezüge der (insgesamt ca. 2600) Landtags- und Bundestagsabgeordneten zu kürzen anstatt bei den "Armen" zu sparen?

Sehr geehrter Herr Dr. Habeck,

wenn man die Bezüge der insgesamt ca. 2600 Landtags- und Bundestagsabgeordneten um z.B. 1000,-€ kürzen würde, hätten diese wohl (im Gegensatz zu den Bürgergeldbeziehern) immer noch genug zum Essen, Trinken, Wohnen, Heizen.....

Es könnten so PRO MONAT 2,6 Mio. Euro eingespart werden. Dies wäre doch mal ein Anfang und ein gutes Zeichen an die zunehmend von Regierung UND Opposition enttäuschte (verärgerte) Bevölkerung und ein Zeichen der Solidarität.

Wäre es nicht auch angebracht, Druck zu machen, die Ukraine und Russland an den Verhandlungstisch zu bringen, anstatt immer mehr Milliarden durch Waffenlieferungen in diesen Krieg zu stecken?
Denken Sie, dass die Ukraine diesen Krieg ohne Zugeständnisse an Russland militärisch gewinnen kann?

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Denn diese gewährleistet, dass die Abgeordneten ihre Aufgabe unabhängig und frei ausüben können. 

Um zu klären, welche Entschädigung für Abgeordnete angemessen ist, hat der Bundestag im Jahr 2011 eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, die dem Parlament Empfehlungen vorgelegt hat. Hierzu gehörte die jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an die allgemeine Lohnentwicklung. Die Empfehlung wurde vom Bundestag umgesetzt. Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten.

Als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten gelten demnach die Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Das am 16. Juli 2014 in Kraft getretene Dreißigste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wählt die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes als Bezugsgröße.

Die monatliche Entschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst und steigt ab Juli 2024 um sechs Prozent auf monatlich 11.227,20 Euro. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Der angepasste Betrag der Entschädigung wird in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

Zur Entschädigung kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale als Teil der so genannten Amtsausstattung hinzu. Diese Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt derzeit bei 5051,54 Euro monatlich. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial im Wahlkreis sowie Kosten der Wahlkreisbetreuung.

Aus unserer Sicht ermöglicht dieses Verfahren auf Grundlage der vom Statistischen Bundesamt festgestellten Lohnentwicklung eine transparente und für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Anpassung der Abgeordnetenentschädigung. Dies gilt selbstverständlich sowohl für steigende als auch für sinkende Löhne. So wurde beispielsweise im Jahr 2021 im Rahmen des Anpassungsverfahrens aufgrund gesunkener Löhne die Abgeordnetenentschädigung leicht abgesenkt.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.

Beste Grüße

Ihr Team Habeck

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