Frage an Rolf Mützenich bezüglich Familie

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Rolf Mützenich
SPD
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Frage von Daniela L. •

Frage an Rolf Mützenich von Daniela L. bezüglich Familie

Inwiefern gedenkt die SPD, Alleinerziehende zu unterstützen? Die Kinder Alleinerziehender in Deutschland leben schon jetzt zu über 40% in Armut. Die SPD will z.B. nicht das Ehegattensplitting endlich abschaffen und unterstützt so die völlig überholte Normative der "(arbeitender) Vater-(lieber nicht arbeitende) Mutter-Kind-Familie" - eine Familienpolitik, die in de 1950er Jahren relativ nahtlos von den Nationalsozialisten übernommen wurde. Ich bin, wie viele andere, hier in meinen Erwartungen sehr enttäuscht von der SPD.

(Den verlängerten Unterhaltsvorschuss bitte ich hier nicht als Argument anzuführen, dieser ist natürlich wichtig, war gleichwohl längst überfällig, er ist weiterhin zu niedrig und Bundespräsident Steinmeier (SPD) hat sich mit seiner Unterschrift unter dem Gesetz monatelang Zeit gelassen, was dazu geführt hat, dass wiederum abertausende Alleinerziehende viel zu lange auf die beantragten Unterhaltszahlungen warten müssen.)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Unterstützung Alleinerziehender. Wir haben als SPD-Fraktion in den vergangenen Jahren einiges für Alleinerziehende in der Koalition durchsetzen können. Unsere Familienministerinnen Manuela Schwesig und Katarina Barley haben hier hart und erfolgreich mit dem Finanzminister aus der Union gestritten und vieles erreicht. Wir wollen uns aber auf diesen Erfolgen nicht ausruhen, sondern wollen das Erreichte stets überprüfen und weiterentwickeln. So konnten wir 2015 eine deutliche Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende um 600 Euro auf 1.908 Euro ab dem Jahr 2015 durchsetzen. Wir werden den Entlastungsbetrag auch künftig regelmäßig überprüfen und anpassen. Wir wissen aber: der Entlastungsbetrag kommt vielen Alleinerziehenden aufgrund eines geringen zu versteuernden Einkommens nicht zugute. Die SPD wird deshalb künftig nicht nur die Höhe des Entlastungsbetrags, sondern auch seine Ausgestaltung überprüfen. Der Entlastungsbetrag soll so ausgestaltet sein, dass er einen möglichst effektiven Ausgleich für die besonderen Lasten der Alleinerziehenden gewährleistet.

Einiges konnten wir aber mit der Union nicht erreichen, vieles wurde von Kanzlerin Merkel und Finanzminister Schäuble blockiert. Mit Martin Schulz als Bundeskanzler wollen wir grundsätzlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstärkt unterstützen, die ein sehr geringes Einkommen haben. Sie zahlen nur geringe oder gar keine Einkommenssteuer, sind aber besonders belastet durch Sozialabgaben. Viele Frauen, gerade Alleinerziehende, arbeiten in Teilzeit. Daher führen wir eine Beitragsentlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein, die zwischen 451 Euro und 1300 Euro verdienen, so dass der Arbeitnehmerbeitrag zu den Sozialversicherungen in dieser Zone nur allmählich ansteigt. Anders als bei der aktuellen Regelung für Beschäftigungsverhältnisse zwischen 451 Euro und 850 Euro, sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber gleichwohl die vollen Rentenansprüche erwerben, die sie bei einem nicht reduzierten Arbeitnehmerbeitrag erwerben würden. Deshalb wird den Sozialversicherungen das entfallende Beitragsaufkommen aus Haushaltsmitteln erstattet, um die vollen Leistungen bei Rente, Gesundheit, Pflege und Arbeitslosigkeit zu garantieren. Auch wollen wir ab 2020 den Solidaritätszuschlag für kleinere und mittlere Einkommen abschaffen.

Sie sprechen das Ehegattensplitting an, welches auch ich selber sehr kritisch sehe. Die SPD hat ein Konzept vorgestellt, dass in Zukunft Eltern, auch Alleinerziehende, mit Kindern stärker in den Vordergrund für steuerliche Entlastungen stellt. Wir wollen, dass für jedes Kind 150 Euro von der Steuerlast abgezogen werden. Dies wollen wir mit einem erweiterten Kindergeld ergänzen: Wir führen hiermit Kindergeld und Kinderzuschlag zusammen, denn den Kinderzuschlag nutzen viele nicht, weil sie ihn nicht kennen. Das erweiterte Kindergeld erhalten Familien mit geringem Einkommen in voller Höhe (362 Euro). Je höher das Einkommen (bis zu 3.000 Euro), umso geringer ist die Höhe des erweiterten Kindergeldes. Familien mit höheren Einkommen erhalten wie bisher ein Kindergeld von 192 Euro.

Eine hohe Belastung sind auch die Gebühren für Kindergärten und den offenen Ganztag. Diese Gebühren wollen wir abschaffen und zeitgleich für eine flächendeckende und gute Versorgung durch ausreichende Plätze in Kitas und OGS sorgen. Wir wollen den Beruf der Erzieherinnen und Erzieher durch höhere Lohnabschlüsse besser stellen sowie die Ausstattungen der Einrichtungen verbessern.

Sie sehen, wir haben gerade in der Förderung junger Familien und Alleinerziehender viel vor, um unser Land gerechter werden zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rolf Mützenich

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