Frage an Rüdiger Kruse bezüglich Familie

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Rüdiger Kruse
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Frage von Marcus W. •

Frage an Rüdiger Kruse von Marcus W. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Kruse,

laut eigenen Angaben haben Sie beim Änderungsantrag Gesetz zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner mit Nein gestimmt.

Warum kommt für die Unionsfraktion eine totale Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften zur Ehe nicht in Frage? Welchen fundamentalen Grund kann ich kleiner Bürger nicht erkennen?

Und bitte nicht die Standardantwort "der besondere Schutz von Ehe und Familie"! Dies ist kein Grund. Was muss da geschützt werden, bzw. was ist die Bedrohung? Ich kann beim besten Willen keinerlei Bedrohung erkennen, welche irgendeinen gearteten Schutz bedarf.

Herzliche Grüße

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weyh,
 
vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu der Abstimmung über den „Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner“ und dem dazugehörenden Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.
 
Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Am 19. Februar 2013 hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil entschieden, dass das Verbot der so genannten Sukzessivadoption durch Lebenspartner nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Bis zu diesem Urteil war es Lebenspartnern in einer eingetragenen Partnerschaft nicht möglich, das bereits vom ersten Partner adoptierte Kind nachfolgend ebenfalls zu adoptieren. Dem Gesetzgeber wurde durch das Gericht bis zum 30. Juni 2014 die Möglichkeit eingeräumt, eine verfassungsgemäße Regelung zu verabschieden. Die Bundesregierung hat daher am 30. April 2014 einen Gesetzesentwurf in das Parlament eingebracht (Bundestags-Drucksache 18/1285). Dieser sah vor, die Sukzessivadoption möglich zu machen und sie rechtlich festzuschreiben. Der zuständige Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat diesen Entwurf der Regierung beraten und dem Plenum des Deutschen Bundestags eine Annahme empfohlen (Drucksache 18/1488). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat daraufhin einen Änderungsantrag zu dem Regierungsentwurf gestellt (Drucksache 18/1494). Über beides wurde am 22. Mai 2014 im Deutschen Bundestag abgestimmt. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung habe ich zugestimmt, bei dem Änderungsantrag der Grünen habe ich mit „Nein“ votiert. Somit habe ich meine Stimme für die Sukzessivadoption gegeben.
Dem Regierungsentwurf habe ich zugestimmt, er stellt das dar, was in der Koalition konsensfähig ist. Nun ist es Menschen möglich, ein Kind zu adoptieren, das bereits von ihrem Partner adoptiert wurde. Das Kind erhält dadurch Erb- und Unterhaltsrechte. Die Rechte auf Besuch und Umgang werden ebenfalls gestärkt. Da das Adoptionsrecht auf das Kindeswohl abstellt und keinesfalls für irgendjemanden ein „Recht auf ein Adoptivkind“ begründet, bin ich mir sicher, dass die komplette Gleichstellung bei Adoptionen noch kommen wird.
Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD auf Seite 74 vereinbart: „Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden."
Das ist ein langer Prozess, der inzwischen in Deutschland erfreulich weit gediehen ist. Aus meiner Sicht hätte es schneller gehen können und wäre es besser gewesen, die letzten Schritte auch ohne Druck des Verfassungsgerichtes aus eigener Initiative zu unternehmen. Ein weiterer Schritt wurde am 05. Juni 2014 gegangen: Einstimmig beschloss das Parlament ein Gesetz zur steuerlichen Gleichstellung von Lebensgemeinschaften.
   
Beste Grüße
Rüdiger Kruse