Frage an Rüdiger Kruse bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Rüdiger Kruse
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Frage von Barbara C. •

Frage an Rüdiger Kruse von Barbara C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Kruse, was bewegt die CDU zum Thema Dublin Abkommen? Viele Grüße und besten Dank für eine vertiefte Antwort im Voraus, B. C.

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Sehr geehrte Frau C.,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zum Dublin-Verfahren.

Das Dublin-Verfahren ist ein Zuständigkeitsverfahren, welches vor der eigentlichen Prüfung des Asylantrags stattfindet. Darin wird festgestellt, welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Die sogenannte Dublin-Verordnung bezweckt, dass jeder Asylantrag, der im Dublin-Raum gestellt wird, inhaltlich nur durch einen Staat geprüft wird. Zum Dublin-Raum gehören die Mitgliedsstaaten der EU, sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein. Falls bereits in einem Dublin-Staat asylrechtlicher Schutz erteilt wurde, ist eine weitere Asylantragsprüfung in Deutschland nicht möglich. Stellt ein Mitgliedsstaat fest, dass ein Asylverfahren in einem anderen Mitgliedstaat zu bearbeiten bzw. abzuschließen ist, stellt er ein Übernahmeersuchen an den betreffenden Staat. Wenn dieser der Überstellung zustimmt, erstellt das Bundesamt einen Bescheid, der diese anordnet. Die betroffene Person kann gegen diese Entscheidung Klage erheben. Vor einer Entscheidung im gerichtlichen Eilverfahren ist dann eine Überstellung in den Mitgliedsstaat nicht zulässig. Findet eine Überstellung nicht innerhalb von sechs Monaten statt, geht die Zuständigkeit für das Verfahren an den Mitgliedsstaat über, der um Übernahme ersucht hat. Falls sich die Person in Haft befindet, kann die Überstellungsfrist auf maximal ein Jahr verlängert werden. Auf höchstens 18 Monate kann sie verlängert werden, wenn die betroffene Person nicht auffindbar ist.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass das Dublin-Verfahren Schwächen besitzt. Die Regelungen gingen vor allem zu Lasten von Ländern wie Italien und Griechenland. Diese liegen an den Außengrenzen der EU und des Dublin-Raums und sind daher naturgemäß für den Großteil der Asylverfahren verantwortlich. Deutschland hat sich zu lange darauf verlassen, dass Griechenland und Italien dieser Aufgabe gewachsen sind. Das war eine Fehleinschätzung. Die beiden Staaten waren nicht in der Lage, die Asylverfahren ordnungsgemäß durchzuführen – und das schon vor dem Höhepunkt der Zuwanderung im Sommer und Herbst des Jahres 2015. Bereits im Jahr 2012 hat Deutschland die Übernahmeersuche von Asylsuchenden an Griechenland ausgesetzt. Die Zustände der dortigen Unterbringung und der Asylverfahren waren zu schlecht. Inzwischen hat das Land mit Hilfe der EU in seinem Asylsystem wieder ein akzeptables Niveau erreicht. Deutschland stellt seit März 2017 wieder Übernahmeersuche an Griechenland und führt Personen in das Land zurück. Dort können dann deren Anträge gemäß Dublin-III-Verordnung geprüft werden. Die Wiederaufnahme des Dublin-Verfahrens mit Griechenland erfolgt schrittweise und in enger Abstimmung mit den griechischen Behörden, um eine abermalige Überlastung des griechischen Asylsystems zu vermeiden.

Wir werden die Schwächen des Dublin-III-Verfahrens überwinden, das Europäische Recht weiterentwickeln und seine Durchsetzung sichern. Ziel ist ein fairer Migranten-Verteilungsschlüssel für die Staaten des Dublin-Systems. Dieser könnte sich flexibel nach der Bevölkerungszahl eines Landes und dessen ökonomischer Rahmenbedingungen berechnen. Wer Grenzschützer oder Beamte für Asylrecht an überlastete Staaten überstellt, könnte im Gegenzug verpflichtet werden, weniger Migranten zu übernehmen. Die Innenminister der EU und auch die Staats- und Regierungschefs der betroffenen Staaten arbeiten an einer solchen Lösung. Diese wird nicht einfach zu finden sein. Es bedarf großer Beharrlichkeit, Anstrengung und Verhandlungsgeschick. Durch das EU-Türkei-Abkommen und der Schließung der Mittelmeerroute sind die beiden Hauptrouten der Migration nach Europa geschlossen. Dadurch kann eine Einigung der Staaten, eine faire Lastenverteilung in der Flüchtlingsfrage zu erreichen, leichter werden.

Beste Grüße
Rüdiger Kruse