Antwort 18.05.2026 von Ruppert Stüwe SPD
Eine Reform des Ehegattensplittings muss natürlich so ausgestaltet sein, dass die gegenseitige Unterhaltspflicht gewährleistet bleibt.

Tobias Schult
Eine Reform des Ehegattensplittings muss natürlich so ausgestaltet sein, dass die gegenseitige Unterhaltspflicht gewährleistet bleibt.
Eine Veröffentlichung ist ein freiwilliges Angebot und setzt voraus, dass die Petition zumindest eine gewisse Chance auf Erfolg hat.
Laut Auskunft soll nach aktuellem Stand die Maßnahme im April 2026 abgeschlossen sein.
Eine Stigmatisierung aufgrund des Aussehens finde ich menschlich falsch und fachlich für kontraproduktiv. Wer hier lebt, sollte sichtbar sein dürfen.
Der Wahlprüfungsausschuss prüft im Moment die eingegangenen Einsprüche.
Die Kontrolle privater Chats ohne Konkreten Verdacht greift zu tief in die Privatsphäre der Bürger ein. Die SPD und ich lehnen den Entwurf daher ab.