Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Parteien

Susanne Kurz Landtagswahl Bayern Landtag 2018
Sanne Kurz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Moritz S. •

Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Parteien

Sehr geehrte Frau Kurz,
halten Sie es für sinnvoll die Verfassungswidrigkeit der AFD über durch das GG abgedeckte Mechanismen festzustellen, nicht mit dem Ziel ein Parteiverbot anzustreben, sondern die Mitbürger*Innen zu sensibilisieren womit wir es zu tun haben? Würden Sie ein solches Vorgehen auf Landtagsebene unterstützen um im Bundesrat eine breite Mehrheit hinter sich zu bekommen?

Susanne Kurz Landtagswahl Bayern Landtag 2018
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,
Das BVerfG hat in sienem NPD Urteil sehr deutlich gemacht, wes Geistes Kind die NPD ist, ich zitiere hier nur Teile:
"Das politische Konzept der NPD ist auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet.

Der von der NPD vertretene Volksbegriff verletzt die Menschenwürde. Er negiert den sich hieraus ergebenden Achtungsanspruch der Person und führt zur Verweigerung elementarer Rechtsgleichheit für alle, die nicht der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ in ihrem Sinne angehören. Das Politikkonzept der NPD ist auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von gesellschaftlichen Gruppen (Ausländern, Migranten, religiösen und sonstigen Minderheiten) gerichtet. Darüber hinaus missachtet die NPD die freiheitliche demokratische Grundordnung auch mit Blick auf das Demokratieprinzip. In einem durch die „Einheit von Volk und Staat“ geprägten Nationalstaat im Sinne der NPD ist für eine Beteiligung ethnischer Nichtdeutscher an der politischen Willensbildung grundsätzlich kein Raum. Dieses Konzept widerspricht dem im menschenrechtlichen Kern des Demokratieprinzips wurzelnden Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe aller Staatsangehörigen an der politischen Willensbildung. Außerdem tritt die NPD für die Abschaffung des bestehenden parlamentarisch-repräsentativen Systems und seine Ersetzung durch einen am Prinzip der „Volksgemeinschaft“ orientierten Nationalstaat ein."  usw. (Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-004.html, abgerufen am 25.09.2023)
Natürlich wäre es sehr gut, wenn bestätigt würde, dass es sich bei der AfD um eine Partei handelt, die an unserer Demokratie und am Wohl unseres Landes kein Interesse hat. Ich verstehe allerdings alle, die fürchten, dass Druck dem selbstgestricken "Opfermythos" der AfD eher hilft. Was ich im Landtag in fünf Jahren mit dieser Fraktion erlebt habe, ist Inszenierung pur und hat mit Fakten oft wenig zu tun. Ob es dann egal ist (weil die AfD ohnehin behauptet, sie seien Opfer und andeutet, dass wir "in einer Diktatur" leben, oder ob es nicht egal ist, weil man diesen Mythen Vorschub leistet, weiß ich nicht.
Ich weiß aber sehr wohl, was ich wichtig finde:
Nicht locker lassen, klar sagen, was ist, Druck erhöhen - alleine, weil das auf allen Ebenen denen hilft, die sich gegen die AfD einsetzen. Es hilft, Räume frei zu bekommen und Diskurse wieder klar zu ziehen. Im Haustürwahlkampf erlebe ich viele Menschen, die gehen politisch gar nicht mehr raus, wegen der lauten Agitation von rechts außen. Die bekämen eine klare Ansage des Staates: wir sind bei Euch. Egal ob konservativ oder progressiv - die Extremen haben hier nichts verloren.
Natürlichn sind mit einer solchen Feststellung (und/oder ggf einem Parteiverbot) die Menschen, die diese Haltungen haben, nicht über Nacht weg - und die Menschen sollen ja auch nicht weg. Die sind ja nicht rechtsextrem auf die Welt gekommen. Sie sollen  wieder in gemäßigte Diskursräume hinein, in denen es demokratischen Austausch und Wettbewerb um die besten Ideen gibt - statt Haß und Hetze. So können wir es schaffen, rechtsextreme Ideologie einzubremsen.
Einfach weiter zuschauen geht jedenfalls nicht.
Herzliche Grüße!
Sanne Kurz

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