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Wie betrachten Sie den Einsatz der Software von Palantir & das Vorgehen der aktuellen Regierung, die einen Vertrag über 5 Jahre abgeschlossen hat, ohne Gesetz und ohne den Landtag vorab einzubeziehen?

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Frage von Andreas S. •

Wie betrachten Sie den Einsatz der Software von Palantir & das Vorgehen der aktuellen Regierung, die einen Vertrag über 5 Jahre abgeschlossen hat, ohne Gesetz und ohne den Landtag vorab einzubeziehen?

Am 12. November 2025 hat der Landtag von Baden-Württemberg ein Gesetz zum Einsatz einer Überwachungssoftware der Firma Palantir beschlossen, vgl. Plenarprotokoll des Landtags von Baden-Württemberg, das über folgenden Link einsehbar ist (vgl. die Seiten 8055f. und 8087ff): https://www.landtag-bw.de/resource/blob/607740/6ebe000dfe2ab0292a03f6496b937ba9/17_0134_12112025.pdf

Ich zitiere den Abgeordneten Oliver Hildenbrand (GRÜNE) anhand des Protokolls:

"[...] Wir Grünen wollen, dass die Polizei in unserem Land die automatisierte Datenanalyse nutzen kann, um schwere Straftaten zu verhindern. Aber wir stehen dem Einsatz der Palantir-Software kritisch gegenüber. [...]

Ich will es ganz offen sagen: Wir hätten lieber keinen Vertrag mit Palantir. [...]

Aber das Innenministerium hat einen solchen Vertrag bereits vor Monaten abgeschlossen – ohne unser Wissen, ohne unsere Zustimmung. [...]".

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für ihre Frage zur Software Palantir.

Die SPD-Landtagsfraktion hat im November 2025 im Landtag von Baden-Württemberg geschlossen gegen die Nutzung der Palantir-Software durch das Land gestimmt.

Die eingesetzte Software bei der Analyse großer Datenmengen durch die Polizei muss nach unserer Überzeugung alle deutschen und europäischen Datenschutzstandards erfüllen. Deswegen brauchen wir im Sinne der digitalen Souveränität eine europäische Softwarelösung für Baden-Württemberg.

Die Verarbeitung persönlicher Daten von Opfern und Zeug:innen muss ausgeschlossen werden und die Datensouveränität muss allein beim Land liegen. Dazu muss jegliche Möglichkeit der Datenabführung ausgeschlossen und technisch nachweisbar verhindert werden. Da Software von Palantir diese Anforderungen nicht erfüllt, sind wir klar gegen den Einsatz der Software in Baden-Württemberg.

Wir bekennen uns zu einem rechtsstaatlichen, grundrechtskonformen und transparenten Einsatz digitaler Technologien im Bereich der öffentlichen Sicherheit.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Cuny

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