Guten Tag, wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zu § 218 StGB? Würden Sie die aktuelle Regelung beibehalten oder ändern? Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau J.
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die SPD hat sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode dafür eingesetzt, Schwangerschaftsabbrüche rechtssicher außerhalb des Strafrechts zu regeln. Dieser Vorstoß konnte durch das vorzeitige Ende der Koalition jedoch nicht mehr umgesetzt werden.
Im Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU haben wir vereinbart, Frauen in Konfliktsituationen einen medizinisch sicheren und wohnortnahen Zugang zu ermöglichen und die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die bisherigen Regelungen hinaus zu erweitern.
Meine persönliche Haltung ist klar: Ich halte es für richtig, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und stattdessen einen verlässlichen Anspruch auf qualifizierte Beratung und medizinische Versorgung im Einklang aller Interessen sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hartmann, MdB
