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Werden Sie der geplanten Änderung zustimmen, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln, und wenn ja, warum?

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Sebastian Hartmann
SPD
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Frage von Michael R. •

Werden Sie der geplanten Änderung zustimmen, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln, und wenn ja, warum?

Werden Sie der geplanten Änderung zustimmen, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln? Mich interessiert besonders, ob Sie das für den richtigen Weg halten, obwohl seit Jahrzehnten bekannt ist, dass das Rentensystem wegen des demografischen Wandels angepasst werden muss. Warum wurde aus Ihrer Sicht so lange nicht gehandelt, und warum sollen die Folgen jetzt vor allem von den Arbeitnehmern getragen werden?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Der Bericht der Alterssicherungskommission ist noch kein Gesetz. Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach Abschluss der bereits laufenden Anhebung auf 67 Jahre ab 2032 moderat an die weitere Entwicklung der Lebenserwartung anzupassen. Nach dem vorgeschlagenen Modell würde sich zusätzliche Lebenszeit im Verhältnis zwei zu eins auf Erwerbs- und Rentenphase verteilen. 

Ich werde der geplanten Reform und damit auch der moderaten Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung zustimmen, sobald diese dem Bundestag als Gesetzesetnwurf vorliegen.

Die Rentenkommission hat keinen isolierten Einzelvorschlag vorgelegt, sondern einen tragfähigen Gesamtkonsens für die Zukunft der Alterssicherung gefunden. Ihre 33 Empfehlungen wurden von allen Mitgliedern einstimmig beschlossen. Damit werden die unterschiedlichen Interessen von Beitragszahlenden, Rentnerinnen und Rentnern sowie künftigen Generationen in einem gemeinsamen Konzept zusammengeführt.

Die Kommission macht deutlich, dass der demografische Wandel nicht durch eine einzelne Maßnahme bewältigt werden kann. Weder dauerhaft steigende Beiträge noch sinkende Renten oder ein deutlich höheres Renteneintrittsalter wären allein eine gerechte und tragfähige Lösung. Deshalb werden die notwendigen Anpassungen auf mehrere Schultern verteilt.

Die gesetzliche Rente bleibt dabei das Fundament unserer Alterssicherung. Sie soll auch künftig bezahlbar, auskömmlich und generationengerecht sein. Nach den Berechnungen der Kommission werden die Renten weiter steigen. Langfristig stehen die verschiedenen Generationen mit dem vorgeschlagenen Modell besser da als bei einem Festhalten an der derzeitigen Rechtslage.

Ihre Kritik, dass die Folgen des demografischen Wandels seit Jahrzehnten bekannt sind, ist dennoch berechtigt. Es wurden zwar bereits Reformen umgesetzt, etwa die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Eine umfassende und dauerhaft tragfähige Verständigung über das Gesamtsystem ist jedoch zu lange nicht gelungen.

Gerade deshalb ist der nun gefundene Konsens so wichtig. Dabei dürfen die notwendigen Anpassungen nicht allein von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern getragen werden. Auch Arbeitgeber, weitere Erwerbsgruppen und der Staat bleiben in der Verantwortung.

Mit freundlichen Grüßen 

Sebastian Hartmann, MdB

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