Wird die Regelung zu § 107d BeamtVG verlängert ?

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Sebastian Hartmann
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Frage von Hans R. •

Wird die Regelung zu § 107d BeamtVG verlängert ?

Sehr geehrter Herr Hartmann,ich bin Leiter einer Ausländerbehörde und beschäftige seit mehreren Jahren 4 Versorgungsempfänger,die mit ihrem maximalen Dienstzeitansatz von ca.25Std/W einen großen Anteil dazu beitragen, in meinem Fachbereich die Herausforderungen der anhaltenden Flüchtlingssituation zu schultern. Wir, wie auch viele andere Ausl.behörden leiden seit längerem an enormen Personalmangel, da sich Interessenten um eine Tätigkeit in diesem Bereich immer mehr distanzieren. Sollte nun die erhöhte Hinzuverdienstgrenze für meine Vers.empfänger gestrichen werden, würde dies Kündigungen oder reduzierte Arbeitszeiten mit sich bringen, auch verbunden mit der Konsequenz einer nicht mehr im Zeitfenster vorgegeben Auftragserfüllung meines FBereichs.Herr Hartmann,als Mitglied des Innenausschusses und meiner SPD hoffe ich, dass diese Dringlichkeit der weiteren Gewährung bereits erkannt wurde. Kann ich diesbezüglich meinen Mitarbeitern bereits eine positiven Hinweis zukommen lassen? MfG

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Dezember 2023, die ich gerne beantworte.

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der "Referentenentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" eine Verlängerung des § 107d BeamtVG bis zum 31.12.2026 vorsieht. Da der Entwurf noch nicht ressortabgestimmt ist, kann ich weder den Termin der Kabinettbefassung absehen, noch wann es in Kraft treten wird. Die betreffende Regelung soll jedoch mit Wirkung zum 1.1.2024 Geltung haben. Zwischenzeitliche Nachteile müssten den Versorgungsempfängern nach jetzigem Stand rückwirkend ausgeglichen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Hartmann

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