Braucht es ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit?
Sehr geehrter Herr Münzenmaier,
da ein Teil meiner Frage nicht beantwortet wurde und ich dazu im Wahlprogramm auch keine Antwort finde. Nochmal: Wie stehen Sie zu einem allgemeinen Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit - siehe Fanprojekte. Wenn ja - warum? Wenn nein - warum?
Dem Internet ist zu entnehmen, dass das Gericht Ihnen nicht nachweisen konnte am Tattag vor Ort gewesen zu sein https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-sebastian-muenzenmaier-wegen-hooligan-angriff-verurteilt-a-1173608.html Folgendes konnte ihnen aber nachgewiesen werden Münzenmaier telefonierte laut Beweiserhebung am Tattag mehrfach mit denjenigen der Gruppe, die den Mainzer Fans auflauerten. Diese Telefonate hatten sicherlich Bezug zu dem Geschehen, sagte Richterin Werner.
Gewalt hat aus ihrer Sicht nichts im Stadion zu suchen - meine Frage: hat Gewalt auch außerhalb des Stadions nichts zu suchen? Bereuen Sie hier indirekt mitbeteiligt gewesen zu sein?
Natürlich besteht zwischen Sozialarbeitern und den Personen, die sie betreuen, ein besonderes Vertrauensverhältnis, das im Einzelfall auch ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht rechtfertigen kann. Teilweise besteht dies ja auch für bestimmte Berufsgruppen bereits wie zum Beispiel in der Schwangerschaftsberatung. Ein generelles Zeugnisverweigerungsrecht für alle Sozialarbeiter halte ich aber für falsch, da meiner Ansicht nach der Begriff des Sozialarbeiters sehr weit gefasst ist und ganz klar immer ein großes gesellschaftliches Interesse an der Aufklärung von Straftaten besteht – gerade aus Sicht der Opfer. Meiner Antwort auf Ihre vorherigen Fragen habe ich nichts weiter hinzuzufügen.
