Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Programm zur "Förderung genossenschaftlichen Wohnens" (KfW 314 ) nach Haushaltssperre wieder aufgenommen wird?

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Sebastian Münzenmaier
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Frage von Hans G. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Programm zur "Förderung genossenschaftlichen Wohnens" (KfW 314 ) nach Haushaltssperre wieder aufgenommen wird?

Das Programm zur "Förderung genossenschaftlichen Wohnens" (KfW 314) ist eine großartige Unterstützung für Genossenschaften, die sich darum bemühen, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.ohne Spekulation. Durch die Haushaltssperre im November wurde das Programm abrupt gestoppt und bringt damit die Planung von vielen Genossenschaften in große Schwierigkeiten. Das kann für einzelne Projekte bis zu einem finanziellen Fiasko führen.

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Die AfD und dementsprechend unsere Bundestagsfraktion befürworten grundsätzlich bau- und wohnungspolitische Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Wohneigentumsquote geeignet sind. In Deutschland ist der private Anteil am Wohneigentum weit geringer als im Durchschnitt der europäischen Nationen. Wohneigentum muss meiner Auffassung nach aber vor allem für die Bezieher kleinerer Einkommen erschwinglicher werden und soll kein absolutes Luxusgut sein.

Dabei fühle ich mich natürlich auch an das Grundsatzprogramm der AfD gebunden, das ich als Bundestagsabgeordneter umzusetzen versuche. Gerade hinsichtlich des Wohneigentums kann ich das auch nur unterschreiben, wenn es dort heißt:

„Wohneigentum schafft Heimatbindung und fördert den Wunsch, das eigene Umfeld zu bewahren und zu erhalten. Wirtschaftlich berechenbare, stabile Eigentums- und Mietverhältnisse stärken auf Dauer das gesellschaftliche Wohlergehen, fördern den Zusammenhalt der Generationen und können auch der Landflucht entgegenwirken. Die gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnungsgesellschaften sind zu stärken. Entlastung bringen auch Eigentumsbeteiligungen in modernen Genossenschaftsformen, mit denen neuer Wohnraum gewonnen und vorhandener Wohnraum modernisiert werden kann.“ Nun ist das KfW-Förderprogramms 314 zur Förderung genossenschaftlichen Wohnens in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 (2 BvF 1/22) einer vom Ministerium der Finanzen erlassenen Haushaltssperre zum Opfer gefallen. Infolgedessen ist für eine ganze Reihe von Förderprogrammen die Finanzierungsgrundlage entfallen– nur bereits bewilligte Vorhaben werden weiter finanziert. Leider ist hier noch nicht absehbar, welches Ergebnis die laufende Haushaltsdiskussion zum Bundeshaushalt für das Jahr 2024 für die Fortsetzung der KfW-Förderung des genossenschaftlichen Wohnens bringen wird.

Als AfD-Bundestagsfaktion sind wir derzeit ebenfalls noch in den Beratungen zu den allfälligen Haushaltsplänen der Bundesregierung und erarbeiten derzeit eigene Initiativen in Richtung alternativer Haushaltsentwürfe.

Nach jetzigem Stand gehe ich, ableitend aus der grundsätzlichen Haltung unserer AfD-Bundestagsfraktion, davon aus, dass wir uns für eine Fortführung der Förderung des genossenschaftlichen Wohnens aussprechen und etwaig gar eine Erhöhung des Fördervolumens fordern.

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