Frage an Sevim Dağdelen bezüglich Soziale Sicherung

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Sevim Dağdelen
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Frage von Gesine U. •

Frage an Sevim Dağdelen von Gesine U. bezüglich Soziale Sicherung

Heizkostenumverteilung im Sozialen Wohnungsbau / April 2007

Sehr geehrte Frau Dagdelen,

ich möchte, daß die Heizkostenumverteilung im Sozialen Wohnungsbau geändert wird, nach dem Verursacherprinzip.
Ich wohne in Flingern-Süd, einem sehr unruhigen Stadtteil, unteres Drittel der Gesellschaft. Ich habe Hartz IV, einen 1,-- € -Job in der Gemeinwesenarbeit (bin ausgebildete Sozialarbeiterin) und muß schon jeden Monat 57,-- € Heizkosten bezahlen, die ich niemals verbrauche.
Dazu kommen je nach Verhalten meiner Nachbarn auch schon mal eine Nachzahlung (so war es 2003+2004) mit 350,-- € dazu. Dieses Damokles-Schwert habe ich jeden Tag über mir. Meine Kinder wollen immer , daß ich umziehe, aber wohin? Im Sozialen Wohnungsbau gibt es diese "Zwangssolidarität". Hier ziehen Nachbarn aus, die dann einen Sachschaden von 30.000,-- € machen.
Mir droht über eine Nachzahlung, die ich nicht leisten kann noch der Wohnungsverlust. In sogenannten "freien" Wohnungen gibt es so was nicht. Da zahlt jeder nur, was er/sie verbraucht.
Kann da eine Gesetzesänderung eingereicht werden und wer kann die machen?
Der Vermieter verweigert mir den Verteilerschlüssel, seit ich 2005 mehrfach danach gefragt habe.
Es kann doch nicht sein, so wie es de facto ist, daß die, die sparen, bestraft werden und die die in Hochsommerkleidung im Winter herumlaufen und die Heizung immer auf 5 haben, dürfen ihr Verhalten "umverteilen"? Ich möchte, daß jeder "geradesteht" für sein eigenes Verhalten.
Gibt es Gerichtsurteile dazu? Über diese Schiene kann jemand, der Privatinsolvent ist, seine Restschuldbefreiung verlieren.... ohne selbst schuldhaft zu handeln!

Mit freundlichen Grüßen
Gesine B. Unger

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Sehr geehrte Frau Unger,

was Sie fordern, sollte in Ihrem Haus eigentlich bereits Realität sein. Die Kosten für Heizung und Warmwasser werden nach der gegenwärtigen Gesetzeslage verbrauchsabhängig abgerechnet. Die Vermieter müssen sich nach der Heizkostenverordnung richten. Die sieht u.a. vor, dass an allen Heizkörpern Geräte zur Wärmeerfassung angebracht sein müssen, damit die Kosten gerechter verteilt werden können und ein finanzieller Anreiz zur Einsparung von Heizenergie besteht. Das gilt analog auch bei zentraler Warmwasserversorgung.

Die anfallenden Heiz- und Warmwasserkosten müssen mindestens zu 50 % "verbrauchsabhängig" abgerechnet werden. Der Vermieter kann diesen Prozentsatz aber eigenverantwortlich bis auf 70 % festlegen. Wenn alle betroffenen Mieter zustimmen, kann dieser Satz sogar auf 100 % gesteigert werden. Das heißt, der Mieter zahlt dann, was er tatsächlich verbraucht hat; die Größe seiner Wohnung spielt bei dieser Abrechnung direkt keine Rolle mehr.

Nur in Ausnahmefällen ist der Vermieter von der Pflicht, Wärmeerfassungs-Geräte anzubringen, befreit. Bringt ein Vermieter trotz Verpflichtung an den Heizkörpern keine Geräte zur Verbrauchserfassung an, hat der Mieter das Recht, den auf ihn entfallenden Anteil der Heiz- und Warmwasserkosten um 15 % zu kürzen.

Unbeschadet des Kürzungsrechts kann der Mieter die Installation von Messgeräten an den Heizkörpern verlangen und dieses Recht notfalls gerichtlich durchsetzen. Der Mieter sollte sich zuvor aber vergewissern, dass der Vermieter von seiner Pflicht zur verbrauchsorientierten Abrechnung nicht befreit ist.

Die Abrechnung erfolgt unabhängig von der Wohnungsart. Also unabhängig davon, ob es sich um sozialen Wohnungsbau oder eine sogenannte freie Wohnung handelt. Ist Ihnen die Abrechnung unverständlich und haben Sie Zweifel an der Richtigkeit, dann haben Sie das Recht, beim Vermieter alle Unterlagen einzusehen.

Ich schlage Ihnen vor, mit Ihren Betriebskostenabrechnungen und den Abrechnungen für Heizung und Warmwasser unbedingt eine örtliche unabhängige Mieterberatung aufzusuchen. In ihrer Nähe wäre das möglich beispielsweise beim Mieterverein Düsseldorf e. V., Oststr. 47, 40211 Düsseldorf, Tel: 0211/16996-0.

Ich möchte ferner darauf hinweisen, dass die Linksfraktion im Bundestag folgende Anträge zu diesem Thema eingebracht hat:

Antrag "Heizkostenzuschüsse für einkommensschwache Privathaushalte ermöglichen". (Drucksachen-Nr. 16/3351)

Antrag "Bundesweite Mindeststandards für angemessenen Wohnraum und Wohnkosten für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II" (Drucksachen-Nr. 16/3302)

Die beiden Anträge "Rechtsanspruch auf Mieterberatung für Menschen mit geringem Einkommen" und "Energiepreiskontrolle sicherstellen" haben leider noch keine Drucksachennummer. Sie können diese in den nächsten Wochen auf der Internetseite des Bundestages herunterladen.

In der Hoffnung, Ihnen geholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Sevim Dagdelen, MdB

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