Welche überzeugenden Argumente würden Sie nennen, um in den Staatsdienst in NRW einzutreten?
Sehr geehrter Herr Rock,
unabhängig von den geplanten Gesetzesvorhaben zur amtsangemessenen Alimentation und der Modernisierung vom öD, die keineswegs ausreichend sind und erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken auslösen, welche Argumente haben Sie für den öD in NRW?
Es ist ohnehin so, dass in der aktuellen Berichtserstattung einseitig und fehlerhaft über Beamte berichtet wird. Auch Minister wie Herr Laumann erweisen hierzu einen Bärendienst. Wieso sollten junge Erwachsene noch in den Staatsdienst wechseln? Und wenn ja, wieso nach NRW und nicht zu Bundesbehörden, Hessen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Hamburg, Bayern, Brandenburg, Berlin, Ba.-Wü-? In den meisten Bundesländern sind die Rahmenbedingungen zur Besoldung, insbesondere ab A10/A11, wesentlich besser. Mit welchen Argumenten würden Sie auch Wechsel von Bestandsbeamten verhindern?
Gerade in den aktuellen Zeiten, s. Wahl in Sachsen-Anhalt, wäre eine echte Wertschätzung notwendig, oder?
Vielen Dank!
Beste Grüße
R.S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die schwarz-grüne Landesregierung arbeitet kontinuierlich daran, die Rahmenbedingungen für Beamtinnen und Beamte attraktiver zu gestalten und den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen zu modernisieren. Dabei ist die Attraktivitätsoffensive für den öffentlichen Dienst Ausdruck der Wertschätzung der Landesregierung gegenüber den Beamtinnen und Beamten und beinhaltet viele wichtige Einzelmaßnahmen. Diese Offensive ist auch nicht abgeschlossen. Einige Bausteine wurden bereits umgesetzt, andere befinden sich im parlamentarischen Verfahren.
Im Jahr 2025 wurden das Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen und die Laufbahnverordnung angepasst und so die Rahmenbedingungen für Beamtinnen und Beamte durch eine Vielzahl an Maßnahmen deutlich attraktiver gestaltet. Die Änderungen verbessern Quereinstieg und Aufstiegsmöglichkeiten. Zudem wurde für Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit oder Probe, die ein kommunales Wahlbeamtenverhältnis antreten, die Möglichkeit geschaffen, nach Beendigung des Wahlbeamtenverhältnisses auf eigenen Antrag in das vormalige Beamtenverhältnis zurückzukehren.
Im Juli 2026 hat die Landesregierung das „Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen – weitere Maßnahmen" (LT-Drs. 18/20439) dem Landtag zur Beratung vorgelegt. Zentrale Punkte des Gesetzentwurfs sind die Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos, die Reform des Zulagen- und Vergütungswesens, die Ausweitung des Arbeitszeitrahmens in den Morgenstunden, die Einführung eines Altersgeldes, die Trennung der Alterssicherungssysteme und bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten nach Eintritt in den Ruhestand.
Mit dem „Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen" (LT-Drs. 18/19697) hat die schwarz-grüne Landesregierung das Ergebnis der Tarifverhandlungen der Tarifparteien im öffentlichen Dienst der Länder vom 14.02.2026 eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen. Das Gesetz wurde bereits beschlossen.
Vor wenigen Tagen wurde der „Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" dem Parlament parallel zu der Einleitung der Verbändeanhörung übersandt (LT-Drs. 18/5478). Beginnend ab dem 1. Januar 2027 soll das Besoldungsrecht im Hinblick auf die Bemessung der Familienzuschläge strukturell an die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden. Hierzu soll die bisherige Regionalisierung des kinderbezogenen Familienzuschlags nach den wohngeldrechtlichen Mietenstufen abgeschafft werden. Die Familienzuschläge werden in ihrer Höhe darauf ausgerichtet, dass über sie zusammen mit den Grundgehältern das Erreichen der maßgeblichen Mindestbesoldung sichergestellt wird.
Bereits 2026 wurden mit dem oben erwähnten Gesetzentwurfs zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge die Grundgehälter um 3,36 Prozent erhöht – deutlich über dem tarifvertraglichen Niveau von 2,8 Prozent. Ab Januar 2027 steigen die Grundgehälter durch die Verlagerung des Familienzuschlags Stufe 1 um weitere 1,68 Prozent, gefolgt von einer zusätzlichen Erhöhung um 2,0 Prozent im März 2027.
Es trifft zu, dass einige Bundesländer aktuell bei einigen Besoldungsgruppen leicht bessere Rahmenbedingungen bieten. Dennoch punktet NRW mit anderen Stärken: Ballungsräume wie Düsseldorf, Köln oder das Ruhrgebiet bieten kurze Wege und ein breites kulturelles Angebot. Die Größe und Vielfalt der Verwaltung in NRW ermöglicht zudem schnelle Aufstiege und interessante Wechsel zwischen Behörden und Ressorts, was ein klarer Vorteil für die persönliche und berufliche Entwicklung ist.
Darüber hinaus zielen Maßnahmen wie die Einrichtung dezentraler Co-Working-Spaces und der angekündigte Zuschuss zum Deutschlandticket für alle Landesbeschäftigten darauf ab, die Rahmenbedingungen für Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen attraktiver zu gestalten.
Wir werden uns auch weiter für einen attraktiven öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Rock
