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Anschlussfrage: wann wird final über die Entschließungsanträge abgestimmt und können dabei auch noch antragsfremde Themen berücksichtigt werden?

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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Melanie P. •

Anschlussfrage: wann wird final über die Entschließungsanträge abgestimmt und können dabei auch noch antragsfremde Themen berücksichtigt werden?

Sehr geehrte Frau Borchardt,

vielen Dank für die ausführliche und respektvolle Antwort. Sie haben mir dadurch etwas meiner Existenzängste genommen. Ich hätte noch eine Anschlussfrage, die aufgrund Ihrer Antwort aufgekommen ist: zunächst möchte ich für mich klarstellen, dass ich weiß, dass die 18 Stunden lediglich eine Zahl darstellen, die nicht im Gesetz verankert sind, sondern auf Prognosen beruhen. Da ich mich (als alleinerziehende Mutter zweier kleiner Kinder) schon jetzt finanziell auf die Änderungen ab 2027 einstellen und diverse Neustrukturen erarbeiten muss, gehe ich zunächst von diesen 18 Stunden aus, würde aber gerne von Ihnen wissen, wann final über die Entschließungsanträge abgestimmt wird und ob diese dahingehend abschließend sind, dass nur noch KJP und schwere Fälle Thema sind oder ob auch antragsfremde Themen (zB weiterhin extrabudgetäre Vergütung der Verhaltenstherapie o.ä.) Berücksichtigung finden können? Vielen Dank!

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Antwort von CDU

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie für Ihre Praxis und Ihre Familie möglichst früh Planungssicherheit benötigen.

Zunächst ist eine begriffliche Klarstellung wichtig. Über die Entschließung zur psychotherapeutischen Versorgung hat der Deutsche Bundestag bereits am 10. Juli 2026 abgestimmt und sie angenommen. Sie fordert die Bundesregierung auf, zusätzliche gesetzliche Regelungen vorzulegen. Dazu gehören der Schutz bereits begonnener Behandlungen sowie Ausnahmen von der budgetierten Vergütung für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch Erkrankte und als dringlich eingestufte Behandlungsfälle. 

Die eigentlichen gesetzlichen Beschlüsse zur Umsetzung dieser Entschließung werden in der ersten regulären Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause erwartet. Diese findet vom 7. bis 11. September 2026 statt. Ein konkreter Abstimmungstag steht derzeit noch nicht fest, weil die endgültige Tagesordnung erst näher an der Sitzungswoche vereinbart wird. 

Die genannten Punkte bilden den verbindlichen politischen Auftrag, sind aber nicht zwangsläufig die äußerste Grenze des weiteren parlamentarischen Verfahrens. Bei der Erarbeitung der gesetzlichen Regelungen können weitere Aspekte aufgenommen werden, wenn sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigen und ein hinreichender sachlicher Zusammenhang mit dem Regelungsvorhaben besteht. Die Entschließung selbst kann allerdings nicht nachträglich erweitert werden. Zusätzliche Themen müssten über den neuen Gesetzentwurf oder über Änderungsanträge eingebracht werden.

Eine dauerhafte extrabudgetäre Vergütung sämtlicher verhaltenstherapeutischer Leistungen ist derzeit nicht Bestandteil des beschlossenen Auftrags. Eine solche Regelung wäre politisch und finanziell deutlich weitergehend. Sie ist theoretisch im weiteren Gesetzgebungsverfahren möglich, ich kann Ihnen aber nicht zusagen, dass sie im September beschlossen wird.

Nach den parlamentarischen Beschlüssen ist die gemeinsame Selbstverwaltung aufgerufen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen bis zum Jahresende in konkrete Vergütungs- und Verfahrensregelungen zu übertragen. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll insbesondere bis zum 31. Dezember 2026 festlegen, wie die Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde festgestellt wird. 

Bis diese Beschlüsse und die anschließenden Regelungen der Selbstverwaltung vorliegen, lässt sich daher noch nicht abschließend sagen, wie sich die Vergütung ab 2027 in jeder einzelnen Praxis auswirken wird. Die von Ihnen angesprochenen 18 Stunden können eine vorsichtige Planungsannahme sein. Sie sind aber weiterhin weder eine gesetzliche Grenze noch eine garantierte Abrechnungsmenge.

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