Haben Sie das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte „AfD verfassungswidrig” gelesen oder sich von der GFF vorstellen lassen? Wenn ja, was ändert es an Ihrer Haltung?
Guten Tag Frau Borchart,
Sie haben sich in der Vergangenheit gegen ein AFD Verbotsverfahren ausgesprochen, auch aus der Sorge, dass dieses nicht rechtlich Erfolg haben könnte.
Am 26.06.2026 hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte ihre Gutachten veröffentlicht, wo sie auf über 1000 Seiten feststellen, dass die AFD verfassungswidrig ist und ein Verbot wahrscheinlich gelingen würde. (1).
Nun meine Frage: Haben Sie das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte „AfD verfassungswidrig” gelesen oder sich von der GFF vorstellen lassen? (Da Sie ja keine Juristen sind, ist es sich um einen komplexen Fall handeln.)
Wenn nein, wann wird dieses passieren?
Wenn ja, ändert dieses Gutachten etwas an Ihre Haltung? Wenn nein, warum?
Danke für eine ehrliche Antwort!
F.B
Ich kenne die Veröffentlichung der Gesellschaft für Freiheitsrechte zum möglichen AfD-Verbotsverfahren. Eine persönliche Vorstellung durch die GFF hat nach meinem Kenntnisstand nicht stattgefunden. An meiner grundsätzlichen Zurückhaltung gegenüber einem AfD-Verbotsverfahren ändert dieses Gutachten derzeit nichts.
Ein Parteiverbot gehört zu den schärfsten Mitteln unseres Verfassungsstaates. Es darf nicht aus politischem Wunschdenken heraus betrieben werden. Entscheidend ist allein, ob die Voraussetzungen vor dem Bundesverfassungsgericht rechtlich belastbar nachgewiesen werden können. Ein Gutachten einer Nichtregierungsorganisation kann eine Debatte anstoßen. Es ersetzt aber weder eine amtliche Prüfung durch die zuständigen Verfassungsorgane noch die gerichtliche Bewertung.
Das Gutachten der GFF ist aus meiner Sicht nicht neutral im engeren Sinne. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte ist keine staatliche Stelle, kein Gericht und keine unabhängige Prüfinstanz. Sie ist eine aktivistische NGO mit eigener grundrechtspolitischer Agenda. Sie nutzt strategische Prozessführung, um politische und gesellschaftliche Ziele juristisch durchzusetzen. Das ist legitim. Es muss aber bei der Bewertung eines solchen Gutachtens offen benannt werden.
Auch die Finanzierungsstruktur ist für die Einordnung relevant. Die GFF finanziert sich nach eigenen Angaben über Fördermitgliedschaften, Spenden und institutionelle Zuwendungen. Zu den öffentlich genannten Förderern und Unterstützern gehören unter anderem Open Society Foundations, Stiftung Mercator, Robert Bosch Stiftung, Bertelsmann Stiftung, Alfred Landecker Foundation, Campact, Chaos Computer Club, netzpolitik.org, Digital Freedom Fund, Dreilinden gGmbH, Mozilla Foundation, Otto-Brenner-Stiftung, Rudolf Augstein Stiftung und Zeit Stiftung Bucerius. Viele dieser Akteure sind im progressiven, linksliberalen, netzpolitischen oder antidiskriminierungspolitischen Spektrum verortet.
Das konkrete AfD-Gutachten wurde nach Angaben der GFF durch private Spenden von mehr als 20.000 Menschen finanziert. Die Spendensammlung wurde unter anderem von Demokratie-Stiftung Campact, Volksverpetzer, innn.it, dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, dem Postmigrantischen Jurist*innenbund, FragDenStaat und „Bleibt stabil“ unterstützt. Auch daraus folgt: Das Gutachten kommt nicht aus einem politisch neutralen Raum. Es stammt aus einem klar erkennbaren zivilgesellschaftlich-progressiven Umfeld.
Das bedeutet nicht, dass jede einzelne juristische Bewertung falsch ist. Es bedeutet aber, dass man die politische Stoßrichtung und den Entstehungskontext berücksichtigen muss. Wer selbst politisch aktiv ist, strategisch klagt und von Akteuren aus einem bestimmten politischen Milieu unterstützt wird, legt kein neutral-amtliches Gutachten vor.
Inhaltlich bleiben erhebliche Bedenken.
Ein Parteiverbot ist nicht schon dann gerechtfertigt, wenn einzelne Äußerungen oder politische Positionen scharf zu kritisieren sind. Das Bundesverfassungsgericht verlangt konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Partei darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Diese Schwelle ist bewusst hoch.
Ein Verbotsverfahren müsste zudem außergewöhnlich sauber vorbereitet sein. Ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht wäre politisch hoch problematisch. Es könnte die AfD stärken, ihr eine Opferrolle verschaffen und das Vertrauen in staatliche Institutionen beschädigen.
Auch eine umfangreiche Sammlung von Zitaten ersetzt keine gerichtsfeste Gesamtbewertung. Entscheidend ist nicht allein die Menge des Materials. Entscheidend ist, ob die Aussagen rechtlich tragfähig eingeordnet und der Partei zurechenbar sind. Aussagen einzelner Funktionäre oder Gliederungen müssen sauber von offiziellen Parteizielen und zurechenbarem Parteihandeln unterschieden werden.
Hinzu kommen methodische Fragen. Nach Darstellung der GFF wurden sehr große Datenmengen ausgewertet. Wenn politische Kommunikation in dieser Größenordnung mit Hilfe künstlicher Intelligenz vorstrukturiert wird, können Verzerrungen entstehen. Das betrifft die Auswahl der Quellen, die Gewichtung besonders zugespitzter Aussagen und den Verlust von Kontext. Politische Sprache ist oft mehrdeutig. Künstliche Intelligenz kann Textmengen vorsortieren. Sie kann aber nicht die verfassungsrechtliche Letztbewertung ersetzen.
Problematisch ist auch die öffentliche Zuspitzung. Wenn ein Gutachten bereits mit der Aussage auftritt, eine Partei sei „nachweislich verfassungswidrig“, bewegt es sich nicht mehr nur im Raum nüchterner Rechtsprüfung. Es entfaltet politische Wirkung. Gerade bei einem Parteiverbot muss aber der Eindruck vermieden werden, dass der politische Wettbewerb durch Verbotsinitiativen ersetzt werden soll.
Meine Haltung bleibt deshalb unverändert. Die AfD muss politisch gestellt werden. Wo verfassungsfeindliche Bestrebungen nachweisbar sind, müssen Sicherheitsbehörden und Gerichte konsequent handeln. Ein Parteiverbot darf aber nur beantragt werden, wenn die Erfolgsaussichten nach Prüfung durch die zuständigen staatlichen Stellen sehr belastbar sind.
Auf Grundlage dieses GFF-Gutachtens allein rechne ich einem Verbotsverfahren keine großen Erfolgschancen zu. Dafür ist der Maßstab des Bundesverfassungsgerichts zu hoch, die politische Wirkung eines Scheiterns zu riskant und der Entstehungskontext des Gutachtens zu deutlich politisch geprägt.
