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Welche Weisung erteilt die BReg. der StV Brüssel – Zustimmung, Ablehnung od. Enthaltung? Wird sie veröffentl.? Falls nein, warum? Setzen Sie sich gegen anlasslose Durchsuchung privater Nachr. ein?

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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Katrin H. •

Welche Weisung erteilt die BReg. der StV Brüssel – Zustimmung, Ablehnung od. Enthaltung? Wird sie veröffentl.? Falls nein, warum? Setzen Sie sich gegen anlasslose Durchsuchung privater Nachr. ein?

Betreff:

Chatkontrolle - welche Weisung geht an die Ständige Vertretung?

Sehr geehrte Frau Borchardt,

zur CSA-Verordnung

(Chatkontrolle) laufen derzeit die Trilog-Verhandlungen, die Abstimmung im Rat steht noch aus.

Justizministerin Hubig hat im Oktober 2025 erklärt, anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein und Deutschland werde solchen Vorschlägen auf EU-Ebene nicht zustimmen. Das

Bundesinnenministerium, das im Rat federführend ist, verwies zuletzt darauf, dass es innerhalb der Bundesregierung keine Einigung gebe.

Da Enthaltungen im Rat bei qualifizierter Mehrheit als Gegenstimme zählen, hat die deutsche Position hier besonderes Gewicht.

Über eine Antwort vor der nächsten Ratssitzung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin H.

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Antwort von CDU

Die von Ihnen verwendete Formulierung einer „anlasslosen Durchsuchung privater Nachrichten“ teile ich ausdrücklich nicht. Sie beschreibt keinen neutralen Sachverhalt, sondern enthält die rechtliche und politische Bewertung bereits in der Fragestellung. Eine rechtsstaatlich geregelte Ermittlungsbefugnis mit gesetzlichen Voraussetzungen, Kontrolle und Rechtsschutz ist etwas anderes als eine wahllose Durchsuchung der Kommunikation unbescholtener Bürgerinnen und Bürger.

Die dauerhafte europäische CSA-Verordnung befindet sich weiterhin in den Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament. Die zwischenzeitlich beschlossene Übergangsregelung ist davon zu unterscheiden. Sie gilt bis zum 3. April 2028 und ermöglicht Diensteanbietern unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Maßnahmen gegen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs. Die langfristige Regelung wird weiterhin verhandelt.

Eine abschließende Weisung der Bundesregierung für eine Abstimmung über einen noch nicht abschließend ausgehandelten Text kann ich Ihnen deshalb nicht nennen. Mir liegt auch keine belastbare Information vor, wonach eine entsprechende interne Weisung an die Ständige Vertretung veröffentlicht werden soll. Alles Weitere wäre Spekulation.

In der grundsätzlichen Frage bin ich allerdings sehr klar. Ich werde mich nicht dafür einsetzen, unseren Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten im digitalen Raum immer neue Fesseln anzulegen.

Die Diskussion reicht inzwischen weit über die Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs hinaus. Dabei muss man allerdings sauber unterscheiden. Die CSA-Verordnung ist kein Gesetz zur Terrorismusbekämpfung und auch kein Instrument zur Abwehr hybrider Angriffe. Wer das behauptete, würde unterschiedliche Rechtsgebiete vermischen. Die dahinterliegende Sicherheitsfrage ist dennoch dieselbe. Können unsere Sicherheitsbehörden unter rechtsstaatlichen Voraussetzungen dort ermitteln, wo Kriminelle, Terroristen oder feindliche staatliche Akteure tatsächlich kommunizieren?

Diese Frage wird mit jedem Jahr drängender.

Die Europäische Kommission geht davon aus, dass elektronische Beweismittel inzwischen bei rund 85 Prozent der strafrechtlichen Ermittlungen eine Rolle spielen. Deshalb arbeitet die Europäische Union ausdrücklich an einem rechtmäßigen und effektiven Zugang zu digitalen Daten für Strafverfolgungsbehörden. Dazu gehört auch die Frage, wie Behörden bei entsprechendem Rechtsgrund Zugang zu verschlüsselten Daten erhalten können, ohne Cybersicherheit und Grundrechte pauschal auszuhebeln.

Das ist keine theoretische Diskussion.

Europol verzeichnete für 2025 innerhalb der Europäischen Union 45 terroristische Anschläge, versuchte oder vereitelte Anschläge. 24 davon wurden dem jihadistischen Terrorismus zugerechnet. Von insgesamt 486 Festnahmen wegen terroristischer Straftaten entfielen 347 auf diesen Bereich. Europol weist im Terrorismusbericht 2026 ausdrücklich darauf hin, dass digitale Ökosysteme Radikalisierung und terroristische Bedrohungen zunehmend prägen.

Wer Terrorismus verhindern will, kann deshalb nicht ernsthaft fordern, Sicherheitsbehörden müssten ausgerechnet dort grundsätzlich wegsehen, wo Radikalisierung, Vernetzung oder Tatvorbereitungen stattfinden können.

Dasselbe gilt für hybride Angriffe auf Deutschland.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz nennt ausdrücklich Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, Informationsmanipulation, Proliferation und Staatsterrorismus als Bestandteile hybrider Bedrohungen. Russland hat seine Aktivitäten gegen Deutschland nach Einschätzung des Verfassungsschutzes seit Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine erheblich intensiviert. Im Juni 2026 hat der Bund deshalb ein eigenes Gemeinsames Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen eingerichtet. Dort arbeiten unter anderem Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesnachrichtendienst und der Generalbundesanwalt zusammen.

Wir reden also nicht über ein abstraktes Szenario. Ausspähung kritischer Infrastruktur, Sabotagevorbereitung, Cyberangriffe und durch fremde Staaten gesteuerte Einflussoperationen gehören inzwischen zur realen Sicherheitslage.

Gerade deshalb halte ich die Vorstellung für falsch, dass technische Entwicklung immer nur eine Richtung kennen dürfe. Auf der einen Seite sollen Kriminelle, Terrornetzwerke und ausländische Nachrichtendienste jede neue Verschlüsselungs-, Anonymisierungs- und Kommunikationstechnik nutzen können. Auf der anderen Seite soll der demokratische Staat seine Ermittlungsinstrumente möglichst auf dem Stand einer vergangenen technischen Epoche einfrieren.

Das wäre keine Stärkung von Bürgerrechten. Es würde faktisch einen Sicherheitsvorsprung für diejenigen schaffen, die unseren Rechtsstaat angreifen.

Auch die Europäische Kommission zieht deshalb inzwischen eine klare Verbindung zwischen Terrorismusbekämpfung und rechtmäßigem Datenzugang. Ihre europäische Agenda gegen Terrorismus vom Februar 2026 sieht ausdrücklich die Umsetzung des europäischen Fahrplans für einen rechtmäßigen und effektiven Zugang zu Daten vor, damit Ermittlungen und Strafverfolgung schneller und besser koordiniert werden können.

Für mich bedeutet das trotzdem keinen Freibrief.

Eine flächendeckende staatliche Einsichtnahme in die private Kommunikation der Bevölkerung lehne ich ab. Ebenso wenig halte ich pauschale technische Hintertüren für eine überzeugende Antwort, wenn sie die Sicherheit der Kommunikation für Millionen Menschen schwächen würden. Verschlüsselung schützt Unternehmen, Behörden und private Kommunikation selbst vor Kriminalität und feindlichen Staaten. Auch darauf weist die Europäische Kommission ausdrücklich hin.

Aber daraus folgt nicht, dass verschlüsselte Kommunikation zu einem rechtsfreien Raum werden darf.

Wenn ein gesetzlich definierter Anlass vorliegt, wenn die zuständige Behörde eine Maßnahme rechtmäßig anordnet und wenn unabhängige Kontrolle sowie Rechtsschutz gewährleistet sind, muss der Staat technisch in der Lage bleiben, schwerste Straftaten aufzuklären und Gefahren abzuwehren. Über die konkrete Ausgestaltung kann und muss man streiten. Über diesen Grundsatz aus meiner Sicht nicht.

Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses gehört zum Rechtsstaat. Der Schutz des Lebens, unserer kritischen Infrastruktur und der inneren Sicherheit gehört ebenfalls dazu. Wer eine dieser Aufgaben absolut setzt und die andere praktisch unmöglich macht, löst den Konflikt nicht.

Deshalb werde ich auch künftig dafür eintreten, dass Polizei und Nachrichtendienste zeitgemäße Befugnisse und technische Fähigkeiten erhalten. Privatsphäre ist ein Grundrecht. Sie ist keine digitale Immunitätszone für Terroristen, organisierte Kriminalität oder fremde Nachrichtendienste.

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