Werden Sie sich für den Entschließungsantrag bei Psychotherapeuten einsetzen?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
vorab: ich schätze Ihre Antworten auf dieser Plattform sehr. Vor allem, dass Sie sich klar positionieren, auch dies unbequem ist.
Deshalb möchte ich Sie heute fragen, ob Sie sich für den Entschließungsantrag bei Psychotherapeuten einsetzen werden. In einer anderen Frage sagen Sie zu Recht, dass das BStabG erst einmal anlaufen muss und dazu gedacht ist, die Beiträge zu stabilisieren. Umso mehr verwundert es mich, dass nur bei Psychotherapeuten nun die klaren Regelungen - empfohlen von der FinanzKommission Gesundheit - scheinbar wieder verwässert werden. Dies dürfte vor allem eine Reaktion auf die ständige Negativpresse der Berufsverbände sein.
Warum sollten bspw. Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche, die in 50 Minuten Psychotherapiesitzung genau dieselbe Arbeit erbringen wie Psychotherapeuten für Erwachsene, keiner Budgetierung unterliegen? Sind die Behandlungen an Erwachsenen weniger wert?
Vielen Dank!
Vielen Dank für Ihre Frage und auch für Ihre anerkennenden Worte.
Ich habe mich bereits vor der parlamentarischen Sommerpause dem Entschließungsantrag zur psychotherapeutischen Versorgung angeschlossen und diese Entscheidung auch öffentlich vertreten. Für mich war dabei von Anfang an entscheidend, die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verbundene Budgetsteuerung nicht grundsätzlich zurückzunehmen, gleichzeitig aber dort nachzubessern, wo konkrete Risiken für die Versorgung erkennbar sind.
Genau deshalb haben wir den Gesetzentwurf um den Entschließungsantrag ergänzt.
Ein wichtiger Punkt war zunächst der Bestandsschutz. Psychotherapien, die bereits begonnen wurden, sollen nicht allein deshalb gefährdet werden, weil zum Jahreswechsel eine neue Vergütungsregelung greift. Bereits laufende Therapien werden deshalb über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zu ihrem regulären Abschluss abgesichert. Für Patienten muss Verlässlichkeit bestehen, wenn eine Behandlung bereits begonnen hat.
Ein zweiter Punkt betrifft Kinder und Jugendliche. Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sollen auch künftig von der Budgetierung ausgenommen werden. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, die Arbeit mit einem Jugendlichen höher zu bewerten als eine vergleichbare Behandlung eines Erwachsenen.
Sie sprechen die 50-minütige Therapiesitzung an. Natürlich ist eine Behandlung eines Erwachsenen nicht weniger wert. Das ist aber auch nicht der Maßstab für die Entscheidung.
Wir nehmen hier keine Bewertung der einzelnen Therapiestunde vor, sondern treffen eine gesundheitspolitische Entscheidung darüber, wo wir bei begrenzten Mitteln besondere Versorgungssicherheit gewährleisten wollen. Kinder und Jugendliche befinden sich in einer Lebensphase, in der psychische Erkrankungen erhebliche Auswirkungen auf Schule, Familie und die weitere Entwicklung haben können. Deshalb halte ich es für gerechtfertigt, diesen Bereich besonders abzusichern.
Wichtig ist dabei auch die genaue Formulierung, es wird nicht eine Berufsgruppe pauschal privilegiert. Es geht um bestimmte Leistungen für eine bestimmte Patientengruppe.
Ähnlich verhält es sich bei schwer psychisch erkrankten Menschen. Auch hier haben wir uns dafür ausgesprochen, die extrabudgetäre Versorgung zu erhalten. Gleiches soll für dringliche Behandlungsfälle gelten. Damit diese Dringlichkeit nicht beliebig definiert wird, soll der Gemeinsame Bundesausschuss bis Ende 2026 ein fachlich fundiertes Verfahren entwickeln, mit dem solche Fälle bestimmt werden können.
Das halte ich für den richtigen Ansatz. Klare Kriterien statt einer pauschalen Ausnahme.
Ihre Kritik an einer möglichen schrittweisen Verwässerung des BStabG nehme ich dennoch ernst. Ich halte nichts davon, eine beschlossene Ausgabensteuerung nach wenigen Wochen aufgrund des öffentlichen Drucks einzelner Berufsverbände wieder vollständig zurückzunehmen. Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung lässt es nicht zu, jede nachvollziehbare Forderung nach höheren oder extrabudgetären Vergütungen einfach zu erfüllen.
Die Reform verfolgt deshalb weiterhin das Ziel, die vorhandenen Ressourcen zielgerichteter einzusetzen und die Versorgung insbesondere dort abzusichern, wo ein besonders dringender Bedarf besteht. An dieser Grundrichtung halte ich fest.
Der Entschließungsantrag ist für mich kein Gegenentwurf zum BStabG. Er ist eine gezielte Korrektur an den Stellen, an denen wir Risiken für Patienten gesehen haben. Genau das hatte ich bereits vor der Sommerpause deutlich gemacht: Laufende Therapien dürfen nicht plötzlich enden, Kinder und Jugendliche brauchen einen besonderen Schutz, und schwer psychisch erkrankte Menschen dürfen ihre notwendige Behandlung nicht aufgrund einer Budgetgrenze verlieren.
Deshalb habe ich mich dem Entschließungsantrag angeschlossen und werde mich auch für seine Umsetzung einsetzen.
Aus diesen klar benannten Ausnahmen darf keine allgemeine Rückkehr zur vollständigen Entbudgetierung der Psychotherapie werden. Die Grundentscheidung des BStabG bleibt für mich richtig.
